Erleichterung
Erleichterung
Erleichterung Das Erleichterungsfeld dient der Verfolgung persönlicher und spezieller Erleichterungen. Erleichterung wird in standardisierten Beträgen verwendet (ZDoh-2 - Einkommensteuergesetz), neben dem Betrag Feld (mit der jährlichen Erleichterung) sind 1/2 Feld (mit einer monatlichen Erleichterung) und dem Hinweis Feld.

Für das Jahr 2019 werden Erleichterungen gemäß den Regeln zur Festlegung von Steuerfreibeträgen und der Steuerskala zur Bewertung der Einkommensteuer für 2019.
Besondere Erleichterung
Steuerpflichtigen mit einem dauerhaften Wohnsitz in der Republik Slowenien, die abhängige Familienmitglieder haben, wird die Verringerung der jährlichen Steuerbasis in Höhe von :
- € 2.436,92 für das erste abhängige Kind oder € 8.830,00 jährlich für ein abhängiges Kind mit besonderen Bedürfnissen.
Für jedes zusätzliche abhängige Kind erhöht sich die Erleichterung wie folgt:
- für das zweite abhängige Kind 2.649,24 eur/Jahr oder 220,77 eur/Monat,
- für das dritte abhängige Kind 4.418,54 eur/Jahr oder 368,21 eur/Monat,
- für das vierte abhängige Kind 6.187,85 eur/Jahr oder 515,65 eur/Monat
- für das fünfte abhängige Kind 7.957,14 eur/Jahr oder 663,09 eur/Monat
- für das sechste und alle weiteren abhängigen Kinder 1.769,30 eur/Jahr oder 147,44 eur/Monat.