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Beispiel der Berechnung eines Arbeitnehmers, der 60 Jahre alt geworden ist

Beispiel der Berechnung eines Arbeitnehmers, der 60 Jahre alt geworden ist

Beispiel der Berechnung eines Arbeitnehmers, der 60 Jahre alt geworden ist

 

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Das ZPIZ-2 im 156. Artikel sieht eine teilweise Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen für ältere Arbeitnehmer vor. Die Beitragspflichtigen sind von der Zahlung der Arbeitgeberbeiträge befreit:

  1. in Höhe von 30 % für Versicherte, die 60 Jahre alt geworden sind

Kontrolle auf PM / Geburtsdaten / Datum, wobei alle Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die bereits 60 Jahre alt sind oder es noch werden.

  1. in Höhe von 50 % für Versicherte, die die Altersvoraussetzung für den Anspruch auf vorzeitige Rente gemäß Absatz 2 des 29. Artikels ZPIZ-2 erfüllen:
    • im Jahr 2013 das Alter erreicht: 58 Jahre (Frauen), 58 Jahre 4 Monate (Männer),
    • im Jahr 2014 das Alter erreicht: 58 Jahre 4 Monate (Frauen), 58 Jahre 8 Monate (Männer),
    • im Jahr 2015 das Alter erreicht: 58 Jahre 8 Monate (Frauen), 59 Jahre (Männer),
    • im Jahr 2016 das Alter erreicht: 59 Jahre (Frauen), 59 Jahre 4 Monate (Männer),
    • im Jahr 2017 das Alter erreicht: 59 Jahre 4 Monate (Frauen), 59 Jahre 8 Monate (Männer),
    • im Jahr 2018 das Alter erreicht: 59 Jahre 8 Monate (Frauen), 60 Jahre (Männer).

Kontrolle auf PM / Geburtsdaten / Datum sowie Geschlecht und Jahr, wobei alle Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die bereits die oben genannten Bedingungen aus Punkt 2 erfüllen oder noch erfüllen werden.

Die genannten Befreiungen schließen sich gegenseitig aus, was bedeutet, dass beide nicht gleichzeitig geltend gemacht werden können. Die Bestimmung des 156. Artikels ZPIZ-2 gilt nicht für Behindertenunternehmen, die die gesamten Beiträge berechnet, aber nicht bezahlt haben, sondern dem Arbeitgeber als zweckgebundene Mittel zugewiesen wurden. Die genannte Bestimmung gilt auch nicht, wenn der Arbeitnehmer den Status eines Behinderten über der Quote hat. Pantheon berechnet basierend auf den in der Personalakte eingegebenen Daten automatisch die Beiträge und füllt das vollständige REK-Formular für die Fälle aus beiden Punkten aus, sodass keine zusätzlichen Einstellungen erforderlich sind.

Das Alter des Arbeitnehmers wird aus den in der Personalakte eingetragenen Geburtsdaten berechnet.

Wenn ein Arbeitnehmer Mitte des Monats die Voraussetzung erfüllt, gilt die Ermäßigung für den gesamten Monat, als ob der Arbeitnehmer die Altersvoraussetzung zu Beginn des Monats erfüllt hätte. Ebenso bei der Umstellung von 50 % Befreiung von der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags auf 30 % Befreiung von der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags, weil der Versicherte 60 Jahre alt geworden ist, wird die 30 % Ermäßigung von der Auszahlung des Gehalts für den gesamten Monat berechnet, in dem der Versicherte 60 Jahre alt geworden ist.

In unserem Fall ist der Arbeitnehmer über 60 Jahre alt. Bei der Gehaltsabrechnung wird Pantheon, da die Bedingung erfüllt ist, das Alter über 60 Jahre, die folgende Mitteilung anzeigen, bei der Gehaltsabrechnung im Fehlerpanel, es handelt sich natürlich nur um eine Mitteilung, dass wir über die spezielle Berechnung der Beiträge informiert sind. Diese Mitteilung wird für Abrechnungen ab 2013-07 angezeigt, als der 156. Artikel ZPIZ-2 in Kraft trat.

 

 

Auf der Gehaltsabrechnung werden die Beiträge wie bei einer normalen Gehaltsabrechnung angezeigt. Die Änderung erfolgt im Formular REK-1, also wie wir ab dem Abrechnungszeitraum 2013-07 festgehalten haben.

Im Formular iREK wird das Feld A017 markiert.



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