Die Lohnabrechnung in zwei Teilen für die Bedürfnisse der getrennten Berichterstattung
Die Lohnabrechnung in zwei Teilen für die Bedürfnisse der getrennten Berichterstattung gemäß Artikel 39 ZUTD-A
Der Arbeitnehmer war in diesem Zeitraum befristet beschäftigt und erhielt eine Verlängerung des befristeten Vertrags nach dem 12.4., für den Artikel 39 ZUTD-A gilt
1. In den Parametern für die Lohnabrechnung im Personalordner des Mitarbeiters steht:


2. Für den Zeitraum 2013-06 werden Sie 2 Abrechnungen vorbereiten, in der ersten Abrechnung erfassen Sie den ersten Arbeitsplatz, an dem der Arbeitnehmer auf der Grundlage eines befristeten Vertrags beschäftigt war und die Bestimmung des Artikels 39 ZUTD-A noch nicht galt

ACHTUNG, SCHLIESSEN SIE DIE ERSTE ABRECHNUNG AB, wenn Sie möchten, dass in der zweiten Abrechnung die Grundlage für die Einkommensteuer korrekt berechnet wird – falls in der ersten Abrechnung die Abzüge (allgemeine, individuelle, zusätzliche) nicht vollständig genutzt wurden, wird diese in der zweiten Abrechnung berücksichtigt (Voraussetzungen sind abgeschlossene Abrechnung, Zeitraum und Auszahlungstermin)
3. In der zweiten Abrechnung für denselben Arbeitnehmer bereiten Sie die Abrechnung für den zweiten Arbeitsplatz vor, an dem der Arbeitnehmer auf der Grundlage eines befristeten Vertrags beschäftigt ist und die Bestimmung des Artikels 39 ZUTD-A bereits gilt

4. Getrennte Berichterstattung des Formulars REK für die erste und zweite Abrechnung
