Es gibt keinen abzugsfähigen Anteil bei der Abteilung/ Kostenstelle
Umsatzsteuerberechnung nach abzugsfähigen Anteilen
Im Falle, dass wir abzugsfähige Anteile nach Abteilungen bzw. Kostenstellen berechnen und individuelle Umsatzsteuerberechnungen für einzelne abzugsfähige Anteile erstellen möchten, müssen wir im Tab Buchungsbuch zuvor den gewünschten abzugsfähigen Anteil auswählen. In diesem Fall wird das Programm die Umsatzsteuer nur für den ausgewählten abzugsfähigen Anteil erstellen. Falls wir nichts auswählen, wird die Umsatzsteuer auf der Ebene des gesamten Programms erstellt, also für alle abzugsfähigen Anteile zusammen.
Im Falle, dass wir abzugsfähige Anteile nach Abteilungen bzw. Kostenstellen berechnen, wird das Programm beim Klicken auf die Schaltfläche Berechnung, falls wir im Programm für den ausgewählten Zeitraum noch nicht alle abzugsfähigen Anteile eingegeben haben, eine IRIS-Nachricht anzeigen:

Mit der Auswahl der ersten Option wird das Programm eine Liste der Abteilungen/Kostenstellen anzeigen, bei denen der abzugsfähige Anteil nicht definiert ist:

Mit der Auswahl der Option Fortfahren, setzen wir die Umsatzsteuerberechnung fort, das Programm wird in diesem Fall bei Abteilungen bzw. Kostenstellen, die keinen abzugsfähigen Anteil eingegeben haben, den Anteil 1 berücksichtigen.