IRIS 4791 Kaufart wurde geändert! Möchten Sie die Mehrwertsteuer neu berechnen?
IRIS 4791 Kaufart wurde geändert! Möchten Sie die Mehrwertsteuer neu berechnen?
IRIS 4791 Kaufart
wurde geändert! Möchten Sie die Mehrwertsteuer neu berechnen?
Da die Änderung der Beschaffungsmethode die Berechnung
der Werte in
der Übernahmeposition beeinflusst und auch den Gesamtwert
für die Zahlung,
wird bei einer Änderung der Beschaffungsmethode auch
eine erneute Berechnung
der Positionen durchgeführt. Diese korrigiert jedoch NICHT den Wert der berechneten Mehrwertsteuer.
- Berechnung der Übernahme für
Import aus Drittländern (Beschaffungsmethode "Import") unterscheidet sich von der Berechnung der Übernahme für
Erwerb von
Waren aus der Gemeinschaft (Beschaffungsmethode "Import-EU"),
inländischen Beschaffungen
(Beschaffungsmethode "Inländisch - Steuerpflichtige" oder "Andere Personen") und
Beschaffungen von Nichtansässigen
(Beschaffungsmethode "Nichtansässig") darin, dass die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer nur
beim Import anders berechnet wird (Transport- und Zollkosten werden einbezogen).
Dies führt dazu, dass der "formale" Steuersatz von 20 % abweicht (da die
Bemessungsgrundlage von der Bemessungsgrundlage des folgenden Punktes abweicht).
- Bei den anderen vier genannten Beschaffungsmethoden wird die Steuer jedoch von
dem Wert der Rechnung des Lieferanten unter Verwendung des Steuersatzes (Feld "Bemessungsgrundlage für
die Mehrwertsteuer" aus
der Berechnung der Übernahme), wie im
Tarifverzeichnis aufgeführt, berechnet.
Bei der Änderung der Beschaffungsmethode haben wir mit Hilfe dieser IRIS-Nachricht die Möglichkeit,
auch den Wert der berechneten Steuer zu ändern.
 |
Natürlich ist eine solche Änderung der Berechnung nur bei
nicht genehmigten Dokumenten möglich!
Wenn es sich um einen Import aus Drittländern handelt und die
Berechnung aus ECL bereits
genehmigt wurde und die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuer bereits auf das Dokument übertragen wurden, ist es notwendig,
in diesem Fall den Genehmigungsprozess der Berechnung zu wiederholen. |

Lösung:
1. Ändern Sie auch die berechnete Mehrwertsteuer unter Verwendung des Satzes aus dem Tarifverzeichnis,
der in den Positionen des Dokuments verwendet wird.
2. Lassen Sie die Steuerberechnung trotz der Änderung der Beschaffungsmethode aus.
Beispiel:
- bei der Änderung der Beschaffungsmethode auf "Import" wird die Steuerbemessungsgrundlage so geändert, dass
eventuelle Zölle und Transportkosten hinzugerechnet werden. Dabei wird
IRIS ausgelöst, wo wir auswählen können, dass gleichzeitig auch die berechnete Mehrwertsteuer mit
dem Satz aus dem Tarifverzeichnis, der in den Positionen des Dokuments verwendet wird, geändert wird. (Wenn die
Berechnung ECL also bereits genehmigt wurde und die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuer bereits auf das
Dokument übertragen wurden, ist es notwendig, in diesem Fall den Genehmigungsprozess der Berechnung
zu wiederholen.)
- bei der Änderung der Beschaffungsmethode von "Import" auf z.B. "Import - EU", wo die Bemessungsgrundlage für
die Mehrwertsteuer der Wert nach der Rechnung des Lieferanten ist (ohne kalkulative Elemente des Einkaufspreises),
können wir mit Hilfe von IRIS auswählen, dass neben der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer auch
die Mehrwertsteuer gemäß dem im Tarifverzeichnis eingegebenen Satz erneut berechnet wird. In diesem Fall ist
die Berechnung der Steuertarife immer gerechtfertigt und notwendig.
|