In der folgenden Beschreibung werden slowenische Praktiken erwähnt. Die Steuergesetze in
Ihrem Land können abweichen, daher raten wir Ihnen dringend, Ihren Steuerberater zu konsultieren.
Steuerpflichtige Personen können einen Quartalsbericht in Papierform oder in elektronischer
Form über das Online-Steuersystem einreichen.
Steuerpflichtige Personen, die Waren für andere steuerpflichtige Personen oder juristische Personen
mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in anderen EU-Mitgliedstaaten beschaffen, müssen solche Belege
von Waren in einem Quartalsbericht auflisten.
Die Kriterien für die im Quartalsbericht enthaltenen Daten sind das Quartal, auf das
sich der Bericht bezieht. Hier werden Dokumenten- und Artikeltypen NICHT ausgewählt, da
diese mit den Berichten der Steuerbücher übereinstimmen müssen (für weitere Informationen siehe
Hauptbücher).
Eine Eingabetabelle steht zur Verfügung, um Daten aus vorherigen Perioden zu bearbeiten. Daten können
direkt in dieser Tabelle eingegeben werden.
Daten in den Feldern 13, 14 und 15 (verantwortliche Person und Telefonnummer des
Kontakts) werden in den entsprechend gekennzeichneten Feldern in diesem Panel eingegeben und
für zukünftige Berichte gespeichert (werden Standardwerte für Berichte dieser Art).
Um einen Quartalsbericht zu drucken, klicken Sie auf die Bericht
Schaltfläche.
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Sie können die Steueridentifikationsnummern von steuerpflichtigen
Personen in den EU-Mitgliedstaaten auf dieser Seite überprüfen:
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