Aus SAS 4:
Die Wiederbewertung von Beständen ist eine Änderung ihres Buchwerts. Sie kann am Ende des Geschäftsjahres oder währenddessen erfolgen.
Die Wiederbewertung von Beständen ändert ihren Buchwert. Sie erfolgt am Ende des Geschäftsjahres oder während des Geschäftsjahres.
Bestände werden aufgrund von Wertsteigerungen in der Regel nicht neu bewertet.
Bestände werden in der Regel nicht aufgrund einer Wertsteigerung neu bewertet.
Bestände werden aufgrund von Wertminderungen neu bewertet, wenn der Buchwert, einschließlich des zuletzt ermittelten Einkaufspreises oder der Kosten, den Marktwert übersteigt.
Bestände werden aufgrund einer Wertminderung neu bewertet, wenn der Buchwert, einschließlich des zuletzt ermittelten Wertes nach Einkaufspreis oder Kosten, den Marktwert übersteigt.
Wenn der Buchwert, einschließlich des zuletzt angegebenen Betrags zu den tatsächlichen Einkaufskosten oder zu den Kostenpreisen, ihren Nettoveräußungswert übersteigt, müssen sie auf ihren Nettoveräußungswert abgeschrieben werden.
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