Dies gilt nur für Unternehmen, die nur einen Teil ihrer Tätigkeiten als steuerpflichtige Aktivität ausüben, während der Rest ihrer Tätigkeiten eine steuerfreie Aktivität ist. In diesem Fall geben Sie den Faktor zur Berechnung des abzugsfähigen Anteils im Mehrwertsteuerkonto-Fenster ein (Artikel 41 ZDDV).
Schauen wir uns ein einfaches Beispiel zur Bewertung von Lagerbeständen mit einem abzugsfähigen Anteil an:
1. Einstellungen für abzugsfähige Anteile im Mehrwertsteuerkonto
Klicken Sie auf Mehrwertsteuer im Menü Waren. Das Fenster für das Mehrwertsteuerkonto wird angezeigt. Klicken Sie auf die Registerkarte Mehrwertsteuerkonto und geben Sie den Mehrwertsteueranteil in die Spalte Anteil ein.

2. Erhalt eines Artikels während eines Monats, in dem der abzugsfähige Anteil anwendbar ist
Erstellen Sie ein Empfangsdokument. Sie erhalten ein Stück des Artikels ASSET04 mit einem Wert von 100 EUR von einem inländischen Lieferanten (keine Rabatte oder zusätzliche Kosten).

In der Spalte Bewertungspreis werden Sie feststellen, dass der Preis nicht 100 EUR (Preis minus Mehrwertsteuer) beträgt, sondern 104 EUR, das heißt, 100 EUR + 20% des Wertes der Mehrwertsteuer (20 EUR).
Im Kostenblatt wird dieser Wert auch separat im Feld Abzugsfähiger Anteil aufgeführt:

3. Buchung eines Dokuments mit einem abzugsfähigen Anteil
Buchen Sie ein Dokument mit einem abzugsfähigen Anteil gemäß dem normalen Verfahren.
Nur 80% des normalen Wertes werden auf das Steuerkonto übertragen.
80% von 20 EUR = 16 EUR. Die verbleibenden 4 EUR gehen direkt in den Lagerbestand.

4. Lagerkarte
Die Lagerkarte zeigt ebenfalls, dass ASSET04 104 EUR wert ist.

4. Artikelregister
Wenn die Einstellungen im Dokument korrekt sind, werden die Informationen auch im Kosten-/Preisbereich des Artikelregisters angezeigt:
