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Angenommen, Sie zahlen Gehalt für den Zeitraum 2009-12 für einen Einzelunternehmer, der im Vorjahr (2008) 25.045,74 EUR verdient hat.
DURS Erläuterungen:
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1. Administrationspanel
Setzen Sie Folgendes in Administrationspanel l Einstellungen l Programmparameter |
Unternehmen l
Allgemein:
Außerdem im Administrationspanel l Einstellungen l Programmparameter | Personal |
Gehaltsabrechnung l
Allgemein setzen Sie
Einzelunternehmer unter Typ.

2.Dokumenttyp
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Um das Gehalt von Einzelunternehmern zu erfassen, öffnen Sie einen neuen
Dokumenttyp! Verwenden Sie niemals denselben Dokumenttyp zur Erfassung von Gehaltsabrechnungen und den Beiträgen von Einzelunternehmern!
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3. Mitarbeiterdateien - Gehaltsparameter
Geben Sie die Formel ein, die unten im
Formel (brutto) Feld in
Gehaltsparametern Panel ein, um die Versicherungsbasis zu erhalten, wie im ersten Absatz von Artikel 209 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung (ZPIZ-1) festgelegt (siehe Basis für die Zahlung der Beiträge):
[#Del03#<6855,67:#Fa2#][#Del03#<16697,17:#Fa1#*0,6][#Del03#<25045,75:#Fa1#*0,9][#Del03#<33394,33:#Fa1#*1,2][#Del03#<41742,91:#Fa1#*1,5][#Del03#<50091,49:#Fa1#*1,8][#Del03#<58440,07:#Fa1#*2,1] (#Fa1#*2,4)
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Wenn sich die Steuerbasis ändert, müssen Sie diese entsprechend in der obigen Formel ändern!
Siehe: Zahlung der Beiträge
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Die Versicherungsbasis wird gemäß dem ersten Absatz von Artikel 209 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung (ZPIZ-1) festgelegt:
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entspricht dem Mindestgehalt, wenn die Steuerbasis das Mindestjahresgehalt für die Republik Slowenien nicht überschreitet;
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entspricht mindestens 60% des durchschnittlichen Gehalts für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als das Mindestjahresgehalt und kleiner als das durchschnittliche Jahresgehalt;
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entspricht mindestens 90% des durchschnittlichen Gehalts für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als ein einzelner durchschnittlicher Jahresgehaltssatz und kleiner als anderthalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
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entspricht mindestens 1,2-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als anderthalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als das Zweifache der durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
-
entspricht mindestens anderthalbmal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als anderthalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als das Zweifache der durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
-
entspricht mindestens 1,8-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als zweieinhalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als dreimal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
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entspricht mindestens 2,1-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als dreimal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als dreieinhalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
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entspricht mindestens 2,4-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis über dreieinhalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze liegt.
Gemäß der Bestimmung im dritten Absatz von Artikel 209 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung werden die Zahlungen für die Beiträge aus den derzeit gültigen Grundlagen geleistet.
4. Mitarbeiterdateien - Benutzerdefinierte Felder
Geben Sie die für das Vorjahr gültige Steuerbasis im Bruttogehaltfeld (Del03) im
Benutzerdefinierte Felder Panel in den Mitarbeiterdateien ein. Nach der Festlegung können Sie die Brutto-Versicherungsbasis bestimmen (siehe: Zahlungen der Beiträge).
Die gültige Steuerbasis für das Jahr 2008 betrug 25.045,74 EUR.

5. Arbeitstypen - Beiträge
Gemäß der Bestimmung von Artikel 4 des Gesetzes über die Sozialversicherungsbeiträge zahlen die steuerpflichtigen Personen, die keine Zahlungen erhalten, Folgendes:
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Beiträge zur obligatorischen Renten- und Invaliditätsversicherung,
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Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung
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finanzielle Beiträge zur Kinderbetreuung und
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Beschäftigungsbeiträge
Das heißt, von der Basis , von der Zahlungen für die Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung geleistet werden. Zahlungen müssen bis zum 15. des Monats für den Vormonat erfolgen.
Erstellen Sie einen neuen Eintrag in
Arbeitstypen (d.h. SP), der die oben genannten Beiträge umfasst:

6.Verdienstarten
Erstellen Sie einen neuen Eintrag in
Verdienstarten, d.h. SPB. Geben Sie dann die folgende Formel ein: #Del29#* #PRUre# /#Fa3# .
Setzen Sie Arten von Arbeiten für den Verdiensttyp (in diesem Fall SP).

7.Gehaltsvorbereitung
Geben Sie zuerst den Verdiensttyp SPB ein. Führen Sie die Berechnung durch und erstellen Sie
Zahlungsanweisungen für die Auszahlung der Beiträge.

Die steuerpflichtige Person vervollständigt die Zahlungsanweisungen gemäß den Anweisungen des örtlichen Finanzamts.
8.Erstellen einer .XML-Datei für den Import in eDavki (eTax-System)
um eine xml-Datei zu erstellen, die Sie speichern und in eDavki (eTax-System) importieren, überprüfen Sie
und klicken Sie
in 3O6 - Konto der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer (nach dem 1. Februar 2009) in
Gehaltsberichten.

Um anzuzeigen Konto der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer überprüfen
klicken
.
