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Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer

Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer

Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer

010381.gif010411.gif010382.gif010383.gif

079176.gif

Angenommen, Sie zahlen Gehalt für den Zeitraum 2009-12 für einen Einzelunternehmer, der im Vorjahr (2008) 25.045,74 EUR verdient hat.

 

DURS Erläuterungen:

 

1. Administrationspanel

Setzen Sie Folgendes in Administrationspanel l Einstellungen l Programmparameter | Unternehmen l Allgemein:

  • Wählen Sie das Einzelunternehmerunternehmen im Feld Dieses Unternehmen aus 085243.gif

  • Im Unternehmenstyp setzen Sie S- Einzelunternehmer085048.gif.

 

Außerdem im Administrationspanel l Einstellungen l Programmparameter | Personal | Gehaltsabrechnung l Allgemein setzen Sie Einzelunternehmer unter Typ.

085057.gif

 

 

2.Dokumenttyp

 

000001.gif Um das Gehalt von Einzelunternehmern zu erfassen, öffnen Sie einen neuen Dokumenttyp! Verwenden Sie niemals denselben Dokumenttyp zur Erfassung von Gehaltsabrechnungen und den Beiträgen von Einzelunternehmern!

 

 

3. Mitarbeiterdateien - Gehaltsparameter

Geben Sie die Formel ein, die unten im Formel (brutto) Feld in Gehaltsparametern Panel ein, um die Versicherungsbasis zu erhalten, wie im ersten Absatz von Artikel 209 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung (ZPIZ-1) festgelegt (siehe Basis für die Zahlung der Beiträge):

[#Del03#<6855,67:#Fa2#][#Del03#<16697,17:#Fa1#*0,6][#Del03#<25045,75:#Fa1#*0,9][#Del03#<33394,33:#Fa1#*1,2][#Del03#<41742,91:#Fa1#*1,5][#Del03#<50091,49:#Fa1#*1,8][#Del03#<58440,07:#Fa1#*2,1] (#Fa1#*2,4)

 

000001.gif

Wenn sich die Steuerbasis ändert, müssen Sie diese entsprechend in der obigen Formel ändern!

Siehe: Zahlung der Beiträge

 

Die Versicherungsbasis wird gemäß dem ersten Absatz von Artikel 209 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung (ZPIZ-1) festgelegt:

  • entspricht dem Mindestgehalt, wenn die Steuerbasis das Mindestjahresgehalt für die Republik Slowenien nicht überschreitet;
  • entspricht mindestens 60% des durchschnittlichen Gehalts für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als das Mindestjahresgehalt und kleiner als das durchschnittliche Jahresgehalt;
  • entspricht mindestens 90% des durchschnittlichen Gehalts für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als ein einzelner durchschnittlicher Jahresgehaltssatz und kleiner als anderthalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
  • entspricht mindestens 1,2-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als anderthalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als das Zweifache der durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
  • entspricht mindestens anderthalbmal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als anderthalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als das Zweifache der durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
  • entspricht mindestens 1,8-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als zweieinhalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als dreimal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
  • entspricht mindestens 2,1-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis größer ist als dreimal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze und kleiner als dreieinhalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze;
  • entspricht mindestens 2,4-mal dem durchschnittlichen Gehalt für den Monat vor dem, für den die Versicherungssteuer festgelegt wird, wenn die Steuerbasis über dreieinhalbmal die durchschnittlichen Jahresgehaltssätze liegt.

Gemäß der Bestimmung im dritten Absatz von Artikel 209 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung werden die Zahlungen für die Beiträge aus den derzeit gültigen Grundlagen geleistet.

 

 

4. Mitarbeiterdateien - Benutzerdefinierte Felder

Geben Sie die für das Vorjahr gültige Steuerbasis im Bruttogehaltfeld (Del03) im Benutzerdefinierte Felder Panel in den Mitarbeiterdateien ein. Nach der Festlegung können Sie die Brutto-Versicherungsbasis bestimmen (siehe: Zahlungen der Beiträge).

Die gültige Steuerbasis für das Jahr 2008 betrug 25.045,74 EUR.

085147.gif

 

 

5. Arbeitstypen - Beiträge

Gemäß der Bestimmung von Artikel 4 des Gesetzes über die Sozialversicherungsbeiträge zahlen die steuerpflichtigen Personen, die keine Zahlungen erhalten, Folgendes:

  • Beiträge zur obligatorischen Renten- und Invaliditätsversicherung,

  • Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung

  • finanzielle Beiträge zur Kinderbetreuung und

  • Beschäftigungsbeiträge

Das heißt, von der Basis , von der Zahlungen für die Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung geleistet werden. Zahlungen müssen bis zum 15. des Monats für den Vormonat erfolgen.

 

Erstellen Sie einen neuen Eintrag in Arbeitstypen (d.h. SP), der die oben genannten Beiträge umfasst:

085150.jpg

 

 

6.Verdienstarten

Erstellen Sie einen neuen Eintrag in Verdienstarten, d.h. SPB. Geben Sie dann die folgende Formel ein: #Del29#* #PRUre# /#Fa3# .

 

000001.gif Wenn das Feld Formel (brutto) in den Gehaltsparametern leer bleibt, wird der Wert für den Verdiensttyp SPD nicht berechnet. Das heißt, das Feld #Del29# enthält Formel (brutto) Wert.

 

Setzen Sie Arten von Arbeiten für den Verdiensttyp (in diesem Fall SP).

085253.jpg

 

 

7.Gehaltsvorbereitung

Geben Sie zuerst den Verdiensttyp SPB ein. Führen Sie die Berechnung durch und erstellen Sie Zahlungsanweisungen für die Auszahlung der Beiträge.

085254.jpg

 

Die steuerpflichtige Person vervollständigt die Zahlungsanweisungen gemäß den Anweisungen des örtlichen Finanzamts.

 

 

8.Erstellen einer .XML-Datei für den Import in eDavki (eTax-System)

um eine xml-Datei zu erstellen, die Sie speichern und in eDavki (eTax-System) importieren, überprüfen Sie 085112.gif und klicken Sie 085132.gif in 3O6 - Konto der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer (nach dem 1. Februar 2009) in Gehaltsberichten.

 

085109.jpg

000001.gif Die steuerpflichtige Person muss die Zahlungen für die Beiträge für den Vormonat spätestens am 15. des Monats leisten. Sie muss auch das Konto der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer Formular unter Verwendung des eDavki (eTax)-Systems einreichen.

 

Um anzuzeigen Konto der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer überprüfen 085133.gif klicken 085134.gif.

085252.gif

 


 

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