Minimaler Einkommen / Mindestlohn
Minimaler Einkommen / Mindestlohn
Die Höhe des berechneten Abzugs oder Kredits, unabhängig von der Art des Kredits – Unterhalt, Vollstreckung, Kredit gilt die Regel:
Das Programm zur Lohnabrechnung führt eine Kontrolle durch, ob Fa2 netto kleiner oder größer als das in der Administrationskonsole eingetragene minimale Einkommen ist; davon hängt ab, welcher Betrag des „minimalen“ Einkommens als Kontrolle für die Höhe des berechneten Unterhalts herangezogen wird.
Zu den Daten:
Verzeichnis der Durchschnittslöhne

Administrationskonsole - minimales Einkommen

Netto-Mindestlohn (also netto Fa2) = Fa2 aus dem Verzeichnis der Durchschnittslöhne – (Fa2*0,221)-((Fa2-(Fa2*0,221)-Allgemeine Steuervergünstigung (aus AK))*0,16)
In unserem Fall beträgt der netto berechnete Mindestlohn 556,83 EUR.
Netto Fa2 > minimales Einkommen aus der Administrationskonsole, daher ist die entscheidende Grenze netto Fa2.
Falls der Betrag des minimalen Einkommens höher wäre, würde bei der Berechnung des Kredits der netto Betrag des minimalen Einkommens aus der Administrationskonsole berücksichtigt.
Beispiel für berechneten Unterhalt, wenn das minimale Einkommen höher ist als der Mindestlohn
Der Arbeiter Abdula Abi zahlt Unterhalt in Höhe von 1000 EUR und hat ein Gehalt von 2000 EUR.

Und ein minimales Einkommen von 400 EUR.

Der berechnete Unterhalt wäre:

Kontrollen sind:

In unserem Fall beträgt der netto berechnete Mindestlohn 556,83 EUR.
Wenn wir die vorgegebene Kontrolle berücksichtigen:
-Der Betrag, der dem Arbeiter nach der Auszahlung des Unterhalts bleibt, darf nicht kleiner sein als der Grundbetrag des minimalen Einkommens.
-Der Betrag, der dem Arbeiter nach der Auszahlung des Unterhalts bleibt, darf nicht kleiner sein als 2/3 des Betrags des netto Mindestlohns.
-Der Betrag des Unterhalts darf 2/3 des netto Gehalts nicht überschreiten.
Da zu Beginn überprüft wird, welche netto Auszahlung höher ist, Fa2 oder minimales Einkommen, wird in unserem Fall das minimale Einkommen zur Kontrolle herangezogen:
2/3*netto Fa2=2/3*556,83=371,22
Dem Arbeiter muss mindestens der Betrag des minimalen Einkommens bleiben, der 400 EUR beträgt. Daher berechnet er den Unterhalt in Höhe von 885,18 und dem Arbeiter bleiben 400,00 EUR (1.285,18-400,00=885,18).
Die zweite Kontrolle entfällt tatsächlich aufgrund des höheren Betrags des minimalen Einkommens.
Die dritte Kontrolle ist, dass der Unterhalt 2/3 des netto Gehalts nicht überschreiten darf, was netto Gehalt 1.285,18 *2/3=856,79 beträgt.
Aufgrund der Kontrollen und der Berücksichtigung der ersten Einschränkung gilt, dass der berechnete Betrag des Unterhalts 400,00 beträgt (1.285,18-400,00=885,18)
Das Programm meldet also IRIS Nachricht 4401, die uns informiert, dass der berechnete Betrag niedriger ist, als er sein sollte.