Wertminderung auf Wertminderungs-Konten
Wertminderung auf Wertminderungs-Konten
Wertminderung auf Wertminderungs-Konten
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Es ist PFLICHT, dass Sie die Abschreibung bis zum Wertminderungsdatum berechnen, bevor Sie die Wertminderung eingeben, um den korrekten Buchwert und damit die Differenz zum neuen Wert zu ermitteln. |
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Wenn der Wert eines Anlagevermögens vor der Wertminderung neu bewertet wurde (siehe Typ 4 - Abwärtsbewertung auf abwärtsbewerteten Konten), ist es erforderlich, dass Sie die Aufwärtsbewertung entfernen (siehe Typ 7 - Rückgängigmachung der Abwärtsbewertung). |
Wenn der Buchwert des Anlagevermögens den erzielbaren Betrag übersteigt, muss gemäß SAS (2002) 1.29 eine besondere Neubewertung der materiellen Anlagegüter durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der erzielbare Betrag der netto verfügbare Wert oder der Nutzungswert. Das heißt, es hängt davon ab, welcher höher ist. Eine solche Abwertung stellt einen Verlust aufgrund von Wertminderung dar und wird als Neubewertungsbetriebsausgabe (z.B. 720D) ausgewiesen und nicht als erhöhte Abschreibungskosten.
Abschreibende Wertminderung (siehe 23 - Abschreibung auf abwärtsbewertete Konten) ist eine verringerte Abschreibungskosten (Konten Gruppe 43).
Beispiel:
Der Wert eines am 1. März 2019 gekauften Anlagevermögens wird am 31. Mai 2019 von einem Gutachter auf €40.000,00 geschätzt. Ein Abschreibungssatz von 20% wird angewendet. Der Lieferant stellt Ihnen €50.000,00 in Rechnung:

Zuerst müssen Sie die Abschreibung bis zum 31. August 2007 berechnen, um den Buchwert, das heißt den Buchwert auf:

Bei der automatischen Berechnung des Betrags müssen Sie den Buchwert nur um 8.333,47 im Anlagevermögen-Register verringern. Fahren Sie fort, indem Sie
auswählen Berechnen aus dem Kontextmenü, bestätigen Sie die Berechnung und buchen Sie den neu bewerteten Betrag.

Sie können fortfahren, indem Sie die berechneten Beträge (manuell oder durch Auswahl der entsprechenden Funktion) erfassen. Buchen Sie dann die Zeile, indem Sie Buchwertanpassung buchen.
Natürlich können Sie die Kosten und Anpassungen manuell berechnen, sie im Register eingeben und Typ 5 - Abwärtsbewertung auf abwärtsbewertete Konten auswählen. Fahren Sie fort, indem Sie die Zeile buchen, indem Sie Buchwertanpassung buchen. (Für eine detaillierte Behandlung siehe Berechnung der Aufwärtsbewertung und Wertminderung).
Stellen Sie dann den erforderlichen Prozentsatz der Kostensteigerung und des Abschreibungswerts fest.
- Der Buchwert gemäß den Buchhaltungsunterlagen beträgt: €48.333,34
- Geschätzter Wert des Gutachters: €40.000,00
- Differenz: -€8.333,47
- Differenzfaktor zwischen Schätzung/angezeigt: €40.000/48.333,34 = 0,82758621
- Abschreibungsfaktor: 0,82758621 - 1 = -0,17241379
- Kostenminderung auf wertgeminderten Erwerbskonten: 50.000,00 * -0,17241379 = -8.620,83
- Anpassungswertsteigerung auf neu bewerteten Anpassungskonten: 1.666,66 * -0,17241379 = -287,36

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Nach der Aufwärtsbewertung auf aufwärtsbewerteten Konten ist der Abschreibungsbetrag getrennt für den Kaufwert in einer Zeile und für die Aufwärtsbewertung in der zweiten Zeile.
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Unten können Sie die Zeilen des Buchungssatzes beobachten:
