
Schließung des Geschäftsortes
Im Falle der Einstellung der Nutzung des Geschäftsortes muss der Verpflichtete dem Finanzamt die Daten zur Schließung des Geschäftsortes mitteilen. Entsprechend muss auch der interne Akt des Unternehmens ergänzt werden. Geschäftsort, im Programm PANTHEON Web Light, schließen wir im Modul Einstellungen | Geschäftsorte.
In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen ein Beispiel für die Schließung eines Geschäftsortes im Programm PANTHEON Web Light.
 |
HINWEIS
Mehr über die Schließung des Geschäftsortes können Sie im Kapitel Einheit schließen.
|
 |
BESCHREIBUNG DES BEISPIELS
Die verantwortliche Person möchte den Geschäftsort Bar POS im Programm PANTHEON Web Light schließen. Sie öffnet die Liste der Geschäftsräume. Wählt den Geschäftsort aus und schließt ihn. Dies geschieht in den folgenden Schritten:
- Auswahl der Liste der Geschäftsräume
- Auswahl des Geschäftsortes
- Schließung des Geschäftsortes
|
1. Auswahl der Liste der Geschäftsräume
Die verantwortliche Person möchte die Liste der aktiven Geschäftsräume im Unternehmen sehen.
Sie wählt das Modul Einstellungen und den Tab Geschäftsorte.
Standardmäßig wird die Liste der Geschäftsräume mit dem Status aktiv angezeigt.

2. Auswahl des Geschäftsortes
Die verantwortliche Person möchte den Geschäftsort Bar POS auswählen.
In der Zeile Bezeichnung klickt sie auf: Bar POS.
Es öffnet sich ein Fenster mit den Grunddaten des Geschäftsortes.

3. Schließung des Geschäftsortes
Die verantwortliche Person möchte den Geschäftsort Bar POS schließen.
Im Fenster mit den Grunddaten des Geschäftsortes wählt sie die Schaltfläche Einheit schließen.

Es öffnet sich eine Benachrichtigung über die Schließung des Geschäftsortes.
 |
WARNUNG
Bei Bestätigung der Schließung des Geschäftsortes wird im Hintergrund eine .xml-Datei erstellt und an das FURS eine Nachricht übermittelt, dass der genannte Geschäftsort geschlossen wurde.
|
Die Schließung des Geschäftsortes wird mit der Schaltfläche Ja.
Das Informationsfenster über die Schließung wird mit einem Klick auf die Schaltfläche OK.

 |
WARNUNG
Der Verpflichtete muss im Falle der Schließung des Geschäftsortes auch den internen Akt über die Erfassung der Geschäftsräume, die Zuweisung von Kennzeichnungen an die Geschäftsräume und die Regeln für die Vergabe von fortlaufenden Nummern ergänzen (ZDavPR, § 8, Absatz 6).
|