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Erwerb von gebrauchten Anlagegütern

Erwerb von gebrauchten Anlagegütern

Erwerb von gebrauchten Anlagegütern

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Angenommen, dass wir in diesem Fall die lineare Abschreibung verwenden.

Beim Kauf eines gebrauchten Anlageguts muss es über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Sie in der praktischen Anwendung:

a) nur den Kaufpreis des Vermögenswerts eingeben und den Abschreibungssatz entsprechend ändern (neu berechnen) müssen. Hier ist das Verfahren gleichbedeutend mit der Eingabe eines neuen Anlageguts. Sie müssen nur einen anderen Abschreibungssatz verwenden (siehe Erwerb eines neuen Anlageguts).

b) sowohl den Kaufpreis als auch den angepassten Wert eingeben, um denselben Abschreibungssatz wie für das neue Anlagegut verwenden zu können. Das heißt, beide müssen im Anlagevermögen-Register eingetragen werden.

Beispiel:

Kaufen Sie ein gebrauchtes Anlagegut, dessen Nutzungsdauer 5 Jahre beträgt. Der Vermögenswert ist zum Zeitpunkt des Erwerbs 1 Jahr alt. Sie kaufen es für 5.000 €.

Daher müssen Sie 5.000 € über die nächsten vier Jahre abschreiben.

Variante a) Geben Sie die kaufbezogenen Daten wie bei Erwerb eines neuen Anlageguts ein und verwenden Sie einen Abschreibungssatz von 25 %.

Variante b) Geben Sie Kaufpreis und angepassten Wert ein, damit der Ausgleichsbestand auf beiden Konten den Kaufpreis der Waren zeigt. Darüber hinaus verwenden Sie einen regulären Abschreibungssatz von 20 %.

Wir sind uns bewusst, dass wir bei der Verwendung der linearen Abschreibung mit dem Anlagegut, das zum Zeitpunkt des Erwerbs 1 Jahr alt war, den Kaufpreis um den abgeschriebenen Wert (20 %) erhöhen und auf das Konto der kumulierten Abschreibungen buchen müssen. Hier zeigt das Anlagevermögen-Konto denselben Wert wie unter Variante a), das heißt, den Kaufpreis des Anlageguts.

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Unten können Sie die Buchungssätze beobachten:

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ID des Buchungssatzes, mit dem Sie den Erwerb gebucht haben, wird im Feld Verwandtes Dokument eingegeben. Doppelklicken Sie einfach auf die ID, um sie zu öffnen.



 

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