Relevante Daten zur Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung
ab 1. Januar 2005
Für die Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung müssen Sie angeben:
- Einkommensteuersätze in der Einkommen- und Lohnsteuer-Rats. Die derzeit gültigen Sätze sind vordefiniert:
bis 108.333,33 (452,07 EUR) |
16% Einkommensteuersatz |
von 108.333,34 (452,07 EUR) bis 211.666,67 (883,27 EUR) |
33% Einkommensteuersatz |
von 211.666,68 (883,27 EUR) bis 428.333,33 (1787,40 EUR) |
38% Einkommensteuersatz |
von 428.333,34 (1787,40 EUR) bis 860.833,33 (3592,19 EUR) |
42% Einkommensteuersatz |
über 860.833,34 (3592,19 EUR) |
50% Einkommensteuersatz |
- Bei der Berechnung der Einkommensteuer geben Sie allgemeine Erleichterungen in Gehaltsparameter ein, wo Sie Daten aus Steuererleichterung finden können.
- Geben Sie persönliche Einkommensteuererleichterungen in Erleichterung ein in Mitarbeiterdateien. Sie können prozentuale Werte der persönlichen Erleichterung für jeden Mitarbeiter eingeben. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie für ein abhängiges Familienmitglied Anspruch auf eine Erleichterung von 1981,72 EUR (monatlicher Betrag 165,14 EUR) haben.
- Darüber hinaus werden Arbeitnehmerbeiträge, die erfasst und bezahlt werden, als Erleichterung bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Derzeit betragen die erfassten Beiträge für reguläre Arbeit 22,1%. Aber Sie dürfen nicht vergessen, dass für bestimmte Einkommensarten keine Beiträge gezahlt werden. Daher ist der Betrag der Beiträge entsprechend kleiner (nehmen Sie zum Beispiel unbezahlte Abwesenheit).
- In der Lohnabrechnung erhalten Sie Bruttogehälter, nach denen die Einkommensteuer berechnet wird.
Setzen Sie Beiträge für die Art der Arbeit in Einkommensarten. Aber zuerst müssen Sie Arbeitsartenfestlegen. Das erfasste Bruttogehalt, von dem die Einkommensteuer-Vorauszahlung berechnet wird, umfasst Einkommensarten von Klasse A bis F. Daher sind Beiträge, die als Kosten (Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand usw.) und Abzüge (selbstauferlegte Beiträge, Gutschriften usw.) erfasst werden können, nicht im Bruttolohnbetrag zur Berechnung der Einkommensteuer enthalten.
Setzen Sie Beiträge in Arbeitsarten. Drei Beiträge werden zur Berechnung der Einkommensteuer verwendet:
- AH - Einkommensteuer Autorenhonorar, wobei die Basis 90% des Bruttogehalts darstellt
- G0 - Einkommensteuer auf Arbeitsverträge, wobei die Basis 90% des Bruttogehalts darstellt
- DH - Einkommensteuer auf reguläre Arbeit, wobei die Basis 100% des Bruttogehalts darstellt
Geben Sie den Prozentsatz der Einkommensteuer in Gemeinden ein. Das heißt, wenn sie nach einem festen Prozentsatz berechnet wird. Lassen Sie das Feld leer, wenn die Einkommensteuer nach den Einkommensteuersätzen berechnet wird. Daher sind die folgenden Werte bereits für vordefinierte Beitragsuntertypen festgelegt:
Beitragsuntertyp |
Wert |
DH |
0 (Wert wird nach den Einkommensteuersätzen berechnet) |
AH |
25 % (25% des vorausgezahlten Einkommensteuerbetrags werden von 90% des Bruttobetrags erfasst) |
GO |
25 % (25% des vorausgezahlten Einkommensteuerbetrags werden von 90% des Bruttobetrags erfasst) |
Setzen Sie die Basis und/oder den Prozentsatz der berechneten Einkommensteuer in Dokumenttypen | Lohnabrechnung.
Ab 1. Januar 2005
Für die Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung müssen Sie angeben:
- Durchschnittsgehälter in der Republik Slowenien, die zur Berechnung der Einkommensteuer für den aktuellen Monat verwendet werden. Das heißt, Sie müssen Informationen über das Durchschnittsgehalt des vorletzten Monats bereitstellen. Daher verwenden Sie bei der Erstellung der Lohnabrechnung für August 2000 das Durchschnittsgehalt von Juni 2000. Geben Sie dies in Durchschnittsgehälter jeden Monat ein und führen Sie dann die Berechnung durch.
- Einkommensteuersätze in der Einkommen- und Lohnsteuer-Rats. Die derzeit gültigen Sätze sind vordefiniert:
bis 50% des Durchschnittsgehalts |
17% Einkommensteuersatz |
von 51 bis 100% des Durchschnittsgehalts |
35% Einkommensteuersatz |
von 101 bis 150% des Durchschnittsgehalts |
37% Einkommensteuersatz |
von 151 bis 200% des Durchschnittsgehalts |
40% Einkommensteuersatz |
von 201 bis 300% des Durchschnittsgehalts |
45% Einkommensteuersatz |
über 301% des Durchschnittsgehalts |
50% Einkommensteuersatz
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- Setzen Sie allgemeine Erleichterungen zur Berechnung der Einkommensteuer in Gehaltsparameter. Die derzeit gültige allgemeine Steuererleichterung von 11% ist bereits festgelegt, was bedeutet, dass 11% des Durchschnittsgehalts automatisch als Erleichterung für die Einkommensteuer-Vorauszahlung berücksichtigt werden.
- Geben Sie persönliche Einkommensteuererleichterungen in Mitarbeiterdateienein. Das heißt, Sie können den prozentualen Wert der persönlichen Erleichterung für jeden Mitarbeiter eingeben. Zum Beispiel beträgt sie für ein abhängiges Familienmitglied 8% des Durchschnittsgehalts. Das bedeutet, dass 8% des Durchschnittsgehalts als Erleichterung bei der Berechnung des Betrags der Einkommensteuer-Vorauszahlung anerkannt werden.
- Darüber hinaus werden Arbeitnehmerbeiträge, die erfasst und bezahlt werden, als Erleichterung bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Derzeit betragen die erfassten Beiträge für reguläre Arbeit 22,1%. Aber Sie dürfen nicht vergessen, dass für bestimmte Einkommensarten keine Beiträge gezahlt werden. Daher ist der Betrag der Beiträge entsprechend kleiner (nehmen Sie zum Beispiel unbezahlte Abwesenheit).
- In der Lohnabrechnung erhalten Sie Bruttogehälter, nach denen die Einkommensteuer berechnet wird.
Setzen Sie Beiträge für die Art der Arbeit in Einkommensarten. Aber zuerst müssen Sie Arbeitsartenfestlegen. Das erfasste Bruttogehalt, von dem die Einkommensteuer-Vorauszahlung berechnet wird, umfasst Einkommensarten von Klasse A bis F. Daher sind Beiträge, die als Kosten (Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand usw.) und Abzüge (selbstauferlegte Beiträge, Gutschriften usw.) erfasst werden können, nicht im Bruttolohnbetrag zur Berechnung der Einkommensteuer enthalten.
Setzen Sie Beiträge in Arbeitsarten. Drei Beiträge werden zur Berechnung der Einkommensteuer verwendet:
- AH - Einkommensteuer Autorenhonorar, wobei die Basis 60 % des Bruttogehalts darstellt
- G0 - Einkommensteuer auf Arbeitsverträge, wobei die Basis 90% des Bruttogehalts darstellt
- DH - Einkommensteuer auf reguläre Arbeit, wobei die Basis 100% des Bruttogehalts darstellt
Geben Sie den Prozentsatz der Einkommensteuer in Gemeinden ein. Das heißt, wenn sie nach einem festen Prozentsatz berechnet wird. Lassen Sie das Feld leer, wenn die Einkommensteuer nach den Einkommensteuersätzen berechnet wird. Daher sind die folgenden Werte bereits für vordefinierte Beitragsuntertypen festgelegt:
Beitragsuntertyp |
Wert |
DH |
0 (Wert wird nach den Einkommensteuersätzen berechnet) |
AH |
25 % (25% des vorausgezahlten Einkommensteuerbetrags werden von 60 % des Bruttobetrags erfasst) |
GO |
25 % (25% des vorausgezahlten Einkommensteuerbetrags werden von 90% des Bruttobetrags erfasst) |
Methoden zur Berechnung der Einkommensteuer
Setzen Sie zuerst die Basis und/oder den Prozentsatz der berechneten Einkommensteuer in Dokumenttypen | Lohnabrechnung.
Siehe: Berechnung der Steuerbasis

Siehe die nächsten Themen für eine detaillierte Behandlung unter Verwendung einer der Optionen:
und Thema zur Berechnung der Einkommensteuer für Autorenhonorare und Arbeitsverträge.
Wie unten zu beobachten ist, umfasst die Einkommensteuererleichterung gesetzlich persönliche Erleichterungen, allgemeine Erleichterungen und erfasste Beiträge. Wählen Sie in Dokumenttypen | Lohnabrechnung aus, ob Sie sie in die Einkommensteuererleichterung einbeziehen möchten oder nicht.

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Für zusätzliche Kriterien bei der Berechnung der Einkommensteuerbasis siehe auch Freiwillige Zusatzversicherung. |
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Nicht ansässige Arbeitnehmer sind diejenigen, für die die Arbeitserlaubnisnummer eingegeben wurde. Allgemeine Steuererleichterungen DÜRFEN BEI DER BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER-VORAUSZAHLUNG NICHT ANGEWENDET WERDEN! |
Siehe PANTHEON 5.5 Anleitung:
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