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Rückgängigmachung der Wertminderung

Rückgängigmachung der Wertminderung

Rückgängigmachung der Wertminderung

000001.gif Es ist PFLICHT, dass Sie die Abschreibung bis zum Rückgängig-Machungsdatum berechnen, bevor Sie den rückgängig gemachten Wertminderungsbetrag eingeben, um den korrekten Buchwert und damit die Differenz zum neuen Wert zu bewerten.
  • Wenn Sie eine Wertminderung des Anlagevermögens gebucht haben, müssen Sie jetzt den Betrag der Aufwärtsbewertung buchen. Dazu müssen Sie ZUERST die Wertminderung (vollständig oder teilweise) rückgängig machen. Erst dann können Sie den Betrag der Aufwärtsbewertung buchen (siehe 4 - Aufwärtsbewertung auf Aufwärtsbewertungs-Konten).
  • Verfahren Sie genauso wie bei der Liquidation des Anlagevermögens (z.B. Veräußerung des Anlagevermögens oder dessen Deaktivierung).

Beispiel:

Betrachten wir beispielsweise eine teilweise abgeschriebene Wertminderung im Thema 23 - Abschreibung auf Abwärtsbewertungs-Konten.

Am 1. Januar 2008 ist der Wert des Anlagevermögens laut Schätzung des Gutachters um €77.586,15 niedriger als der Buchwert bei Erwerb und Wertminderungs-Konten. Der oben genannte Betrag entspricht dem Buchwert der Wertminderung (86.206,83 - 8.260,68 = 77.586,15). Ein Abschreibungssatz von 20 % wird angewendet.

024593.jpg

Die Abschreibung wurde bis zum Bewertungsdatum berechnet. Deshalb geben Sie nur den rückgängig gemachten Wertminderungsbetrag ein und wählen den Typ 8 aus. Wählen Sie dann Wertanpassung buchen aus dem Kontextmenü.

024594.jpg

Unten können Sie die Buchungssätze beobachten:

024595.jpg

000001.gif Zur Transparenz haben wir die neu bewerteten Beträge manuell eingegeben und anschließend gebucht. Um die Rückgängigmachung der Wertminderung direkt zu berechnen und den Betrag zu buchen, können Sie die Berechnen -Funktion im Kontextmenü verwenden (siehe Rückgängigmachung der Aufwärtsbewertung und Wertminderung).

 

 



 

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