Neue Bemessungsprozentsätze ab 01.06.2012
Neue Bemessungsprozentsätze zur Berechnung des Lohnersatzes ab 01.06.2012
Am 31.05.2012 trat in Kraft Gesetz zur Ausbalancierung der öffentlichen Finanzen (Amtsblatt der RS, Nr. 40/2012, im Folgenden: ZUJF), das im 6. Artikel (neuer dritter Absatz des 31. Artikels ZZVZZ) den Bemessungsprozentsatz zur Berechnung des Lohnersatzes für die ersten 90 Kalendertage der Auszahlung des Lohnersatzes ändert, der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt wird.
Den Inhalt können Sie auf der Mitteilung für Arbeitgebereinsehen, die auf der Website der ZZZS veröffentlicht ist.
Wie kann man das im Pantheon beheben?
1. Schritt:
Die Arten von Verdiensten, die Sie bei der Lohnabrechnung zur Berechnung des Lohnersatzes verwenden, müssen überprüft, teilweise dupliziert, der Name und der Koeffizient korrigiert werden. Automatisch können wir das mit dem Upgrade nicht machen, da wir möglicherweise jemandem einen Code überschreiben, den er verwendet.
Im Verzeichnis der Verdienste wählen wir zum Beispiel die Art des Verdienstes BNI, die wir für UNFALL AUSSERHALB DER ARBEIT, ÜBER 30 TAGE verwendet haben:

Den Namen ändern wir in UNFALL AUSSERHALB DER ARBEIT ÜBER 30 TAGE BIS 120 TAGE.
Mit der Taste
können wir den Eintrag duplizieren, eine neue Nummer, einen Namen und einen Koeffizienten in der Formel festlegen. Die neue Art des Verdienstes würde so aussehen:

Das werden Sie bei den Arten von Verdiensten tun, die einen Grund für die Abwesenheit (Krankheit) haben: 01, 02, 05, 07, 08 und 09.
2. Schritt:
Fügen Sie die neu erstellten Arten von Verdiensten auch in die Arten von Aufzeichnungen (Einstellungen / Kalender) ein, damit Sie sie bei Abwesenheiten auswählen können:

Vorbereitung des Antrags auf Rückerstattung des Lohnersatzes
Der Antragsteller des Rückerstattungsantrags muss für den Kalendermonat, in dem aufgrund der Bestimmungen des ZUJF eine Änderung des Bemessungsprozentsatzes erfolgt, im Antrag zwei Abrechnungen darstellen:
- erste Abrechnung: vom ersten Tag des Monats bis einschließlich des 90. Kalendertages der Abwesenheit zu Lasten der ZZZS und
- zweite Abrechnung: vom einschließlich 91. Kalendertag bis zum Ende des Kalendermonats bzw. bis zum Ende der Abwesenheit.
Wie macht man das im Pantheon?
Bereits bei der Eingabe in den Kalender ist es notwendig, die richtige Abwesenheit auszuwählen. Bis zu 90 Kalendertagen (BN8) oder Über 90 Kalendertagen (BN9).
BEISPIEL
Erster Tag der Abwesenheit = 07.05.2012
Grund der Abwesenheit = 01-Krankheit
Erster Tag zu Lasten der ZZZS (31. Arbeitstag) = 18.06.2012
Die ersten 90 Kalendertage = 18.06.2012 bis 15.09.2012 beträgt der Bemessungsprozentsatz = 80% der Basis
Ab dem 91. Kalendertag = ab 16.09.2012 beträgt der Bemessungsprozentsatz = 90% der Basis

BEISPIEL Antrag auf Rückerstattung für den Monat September 2012
Erste Abrechnung: vom 01.09.2012 bis 15.09.2012
Zweite Abrechnung: vom 16.09.2012 bis 30.09.2012

