Automatisierung der Berechnung des Tagegeldes für Auslandsreiseanträge und Reduzierung des Tagegeldes für das Ausland
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Wenn der Reiseantrag für das Ausland ist, ermöglichen wir im Reiseantrag die automatische Berechnung des Tagegeldes und die Reduzierung der Tagegelder für das Ausland, basierend auf dem ISO-Code aus dem Länderregister.
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1. Reiseantrag für das Ausland
Im Feld Tagegeld wird das Tagegeld eingegeben, das einen Code (Tagegeld) hat, der dem ISO-Code des Landes entspricht.

Die Ausnahme bilden Russland und China, wo zusätzlich zum Land auch die Postleitzahl aus dem Feld Postleitzahl berücksichtigt werden muss.
- Russland:
- Wenn die Postleitzahl 101000, 101194 oder 101300 ist, wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben RUSM
- Wenn die Postleitzahl 190000, 190005 oder 190008 ist, wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben RUSP
- Wenn eine andere Postleitzahl ausgewählt ist (außer den oben genannten), wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben RUSO
- China
- Wenn die Postleitzahl 999077 ist, wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben HKG
- Wenn die Postleitzahl von 100000 bis 101402 ist, wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben CHNP
- Wenn die Postleitzahl von 200000 bis 201614 ist, wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben CHNS
- Wenn eine andere Postleitzahl ausgewählt ist (außer den oben genannten), wird das Tagegeld mit einem Code eingegeben CHN

Falls im Reiseantrag ein Land ausgewählt wird, dessen ISO-Code nicht mit einem anderen Code aus dem Tagegeldregister übereinstimmt, wird im Feld Tagegeld der Code 999 eingegeben.

Die Ausnahme ist Russland, wo zusätzlich zum Land die Postleitzahl aus PN/Pošta berücksichtigt werden muss:
2. Reise
Beispiel für eine Geschäftsreise nach Zypern:
Der Mitarbeiter hat eine Geschäftsreise mit Abflug am 27.06.2013 um 06.00 Uhr und Ankunft am 30.06.2013 um 12.01 Uhr:

Im Feld Tagegeld öffnet sich ein neues Fenster, das automatisch die Anzahl der Tagegelder basierend auf der eingegebenen Reisezeit ausfüllt.
Reduzierung des Tagegeldes aufgrund der Mahlzeiten:
Reduzierung des Tagegeldes aufgrund von Mahlzeiten, wenn die Geschäftsreise dauert:
· Über 10 bis 14 Stunden wird das Tagegeld um -15% wegen Frühstück, oder -40% wegen Mittagessen oder Abendessen
· Über 14 bis 24 Stunden wird das Tagegeld um -10% wegen Frühstück, oder -35% wegen Mittagessen oder Abendessen.
Drei Mahlzeiten werden für das volle Tagegeld anerkannt, und zwei Mahlzeiten für das reduzierte Tagegeld.