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Rückgängigmachung der Aufwärtsbewertung

Rückgängigmachung der Aufwärtsbewertung

Rückgängigmachung der Aufwärtsbewertung

000001.gif Es ist VERPFLICHTEND, dass Sie die Abschreibung bis zum Rückgängig-Datum berechnen, bevor Sie den rückgängig gemachten Betrag eingeben, um den korrekten Buchwert und damit die Differenz zum neuen Wert zu bewerten.

 

  • Wenn Sie einen Betrag für die Aufwärtsbewertung eines Anlagevermögens gebucht haben, müssen Sie jetzt den Betrag für die Wertminderung buchen. Dazu müssen Sie ZUERST die Aufwärtsbewertung (vollständig oder teilweise) rückgängig machen. Erst dann können Sie die Wertminderung buchen (siehe 5 - Abwärtsbewertung auf Abwärtsbewertungs-Konten).
  • Verfahren Sie genauso wie bei der Liquidation des Anlagevermögens (z. B. Veräußern des Anlagevermögens oder dessen Deaktivierung).

Beispiel:

Betrachten wir beispielsweise eine teilweise abgeschriebene Aufwärtsbewertung im Thema 22 - Abschreibung auf Aufwärtsbewertungs-Konten.

Am 1. Januar 2008 ist der Wert des Anlagevermögens laut Schätzung des Gutachters um €18.919,89 niedriger als der Buchwert bei Erwerb und auf den Bewertungs-Konten. Ein Abschreibungssatz von 5 % wird angewendet.

024589.jpg
Die Abschreibung wurde bis zum Bewertungsdatum berechnet. Deshalb geben Sie nur den rückgängig gemachten Bewertungsbetrag ein und wählen Typ 7 aus. Wählen Sie dann Berechnen aus dem Kontextmenü, bestätigen Sie die Berechnung und buchen Sie den Betrag. Darüber hinaus wird Ihnen automatisch der gesamte Buchwert der Bewertung angeboten.

024590.jpg

Sie können fortfahren, indem Sie die berechneten Beträge (manuell oder durch Auswahl der entsprechenden Funktion) erfassen. Buchen Sie dann die Zeile, indem Sie auf Buchungsanpassungklicken.

 

 

024591.jpg

Unten können Sie die Zeilen des Buchungssatzes beobachten:

024592.jpg

 

000001.gif Zur Transparenz haben wir die neu bewerteten Beträge manuell eingegeben und anschließend gebucht. Um die Rückgängigmachung der Aufwärtsbewertung direkt zu berechnen und den Betrag zu buchen, können Sie die Berechnen Funktion im Kontextmenü verwenden (siehe Rückgängigmachung der Aufwärtsbewertung und Wertminderung).

 

Für eine allgemeine Beschreibung der Funktionen siehe:

 



 

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