Obligatorische multilaterale Verrechnungen |
Obligatorische multilaterale Verrechnung erlaubt nicht die Einziehung von ausstehenden Verbindlichkeiten, sondern nur von überfälligen. Nur ein Dokumenttyp kann als obligatorische multilaterale Verrechnung gekennzeichnet werden. |
Exportformat |
Ajpes XML 1.1 ist derzeit das einzige Format, das die Anmeldung zur Verrechnung ermöglicht. |
Importformat |
Ajpes XML 1.1 ist derzeit das einzige Format, das die Anmeldung zur Verrechnung ermöglicht. |
Ändern des Zahlungsauftragsstatus beim Erstellen der Verrechnungsdatei |
Wenn wir die Zahlungen für Verbindlichkeiten im obligatorischen multilateralen Verrechnung verhindern wollen, markieren wir diese Option beim Erstellen der Datei für die multilaterale Verrechnung. Wenn wir die Option bestätigen, ändert sich der Zahlungsauftragsstatus und wird nicht mehr in der Pipeline sein. Für die richtige Kennzeichnung müssen wir den Status auswählen, den die ausgewählten Zahlungsaufträge erhalten sollen. |
Reg. Nr. der Gläubiger / Schuldner in der Verrechnungsdatei einbeziehen |
Wir haben die Möglichkeit, die ID-Nummer des Schuldners in die Datei für den Export aufzunehmen, um genauere Daten zu erhalten.
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Status |
Wählen Sie aus dem Dropdown-Menü den Status (Zahlungsauftragsstatus) aus, um Zahlungsaufträge in der Verrechnung zu erhalten. Wir können einen neuen Status erstellen. Doppelklicken Sie einfach, um das Register zu öffnen und ihn hinzuzufügen.
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Min. Zahlbar |
Geben Sie den Mindestbetrag des ausstehenden Wertes jedes Dokuments ein, das in die obligatorische Verrechnung aufgenommen wird. Der Mindestbetrag zur Verrechnung des neuen Dokuments wird übertragen, wenn wir das Dokument öffnen. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausschließen |
Mit der markierten Option werden verbundene Unternehmen (aus dem Administrationspanel) nicht in die Verrechnung einbezogen. |
Verrechnungen in Bearbeitung beim Datensammeln ausschließen |
Mit der markierten Option werden Verrechnungen in Bearbeitung vom Datensammeln ausgeschlossen. Es reicht aus, dass die Verrechnungen gebucht sind und noch nicht bestätigt werden müssen, um vom Datensammeln ausgeschlossen zu werden.
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