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Verpflichtende und freiwillige multilaterale Verrechnungen

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Im Amtsblatt Nr. 57 wurde am 27.7.2012 veröffentlicht das geänderte bzw. ergänzte Gesetz zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungen (ZPreZP-1).

Ein Teil der Neuerungen, das ist der Mindestbetrag der Verpflichtungen, der gemeldet werden muss, der Ausschluss verbundener Personen usw., wurde in der Programmversion 55.57.30 implementiert, der Rest der Neuerungen (Vollstreckung) wird in der Programmversion 55.58.00 implementiert.

Nach dem geänderten Gesetz zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungen ist es im Verrechnungsverfahren NICHT erforderlich, Verpflichtungen zu melden, die:

deren Zahlung durch Sicherungsinstrumente gesichert ist, mit Ausnahme von Geldverpflichtungen, die aus Wechseln stammen, für die im Artikel 32 dieses Gesetzes eine Meldung im multilateralen Verrechnungsverfahren erforderlich ist;

  • die 250 Euro nicht übersteigen;
  • die einer Kapitalgesellschaft geschuldet werden, die gemäß dem Gesetz, das Kapitalgesellschaften regelt, als verbundene Gesellschaft gilt;
  • die der Gläubiger an eine Person übertragen hat, die Forderungen im Rahmen oder in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit kauft;
  • die gemäß einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner im Monat, der auf den Monat der Verzögerung folgt, erlischt;
  • die gemäß einer im Voraus vereinbarten Kettenverrechnung im Monat, der auf den Monat der Verzögerung folgt, erlischt, und bei der mehr als die Hälfte der Teilnehmer an der Kettenverrechnung spätestens am Tag vor dem Tag der Verrechnung schriftlich ihre Teilnahme an dieser Kettenverrechnung bestätigt hat;
  • in Bezug auf die ein Streit vor dem zuständigen Gericht anhängig ist oder in Bezug auf die ein Vollstreckungsverfahren läuft. 

 

000001.gif Die verpflichtende und multilaterale Verrechnung ist im Programm Pantheon seit Version 55.20.01 verfügbar. Wenn Sie eine ältere Programmversion verwenden, können Sie zur Vorbereitung der Datei für die verpflichtende multilaterale Verrechnung bei AJPES das Modul Vorbereitung der Multiverrechnung verwenden. 

 

 

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Gemäß der Durchführung des Gesetzes zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungenmüssen die Schuldner nicht bezahlte fällige Verpflichtungen im multilateralen Verrechnungsverfahren melden, das einmal im Monat von AJPES durchgeführt wird. Dieses Modul ermöglicht die Vorbereitung der Datei und den Import der Ergebnisse der multilateralen Verrechnung von AJPES. Weitere Informationen über das System der verpflichtenden multilateralen Verrechnung finden Sie hier.

 

 

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Der Import der Verrechnungsergebnisse ist keine Voraussetzung für die Erstellung der Umsatzsteuerabrechnung! Der Import wurde konzipiert und dient lediglich dem Transfer von Daten aus der Datei auf ein beliebiges Hauptbuch. Anschließend verknüpfen Sie im Modul Manuelle Buchung diese Buchungen mit den gebuchten Forderungen und Verpflichtungen und schließen sie auf diese Weise ab.

Welche fälligen Verpflichtungen in die multilaterale verpflichtende Verrechnung gegeben wurden, wird beim Erstellen der Datei für die multilaterale verpflichtende Verrechnung festgehalten. Wenn Sie bei der Auswahl der Dokumente, die Sie in die Verrechnung geben möchten, Ihre Auswahl ändern möchten, können Sie die Auswahl ändern und erneut auf die Schaltfläche Vorbereitung der Datei für die Verrechnungklicken. Jeder Klick auf diese Schaltfläche schreibt die Daten erneut in die einzelnen Warenbelege.

Wenn Sie die Datei zur Vorbereitung der multilateralen verpflichtenden Verrechnung in einer älteren Programmversion erstellt haben, müssen Sie vor der Umsatzsteuerabrechnung die Datei mit der multilateralen verpflichtenden Verrechnung im neuen Modul erneut erstellen. Im Modul Vorbereitung der Multiverrechnung werden die erforderlichen Daten für die Umsatzsteuerabrechnung noch nicht festgehalten.

 

Das Modul ermöglicht die Vorbereitung der freiwilligen und verpflichtenden multilateralen Verrechnung sowie den Import der Verrechnungsergebnisse und das Schließen offener Verpflichtungen und Forderungen. Daher ist es auch in zwei Teile unterteilt:

 

000001.gif Im Gegensatz zur Vorbereitung der Multiverrechnung ist die Verrechnung jetzt im Programm eines der Dokumente, wie z.B. die Verrechnung. Daher ist es notwendig, zuerst eine neue Dokumentenart im Verzeichnis der Dokumentenarten zu öffnen.

 

 



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