Im Berufsbildungsgesetz (ZPSI - Artikel 36) ist festgelegt, dass der Lehrling während des Arbeitsverhältnisses, wie im Vertrag angegeben, Anspruch auf eine Belohnung hat. Somit wird der Mindestbruttobetrag des Bonus gesetzlich festgelegt:
- 10% des durchschnittlichen Gehalts in der Republik Slowenien für das erste Jahr
- 15% des durchschnittlichen Gehalts in der Republik Slowenien für das zweite Jahr
- 20% des durchschnittlichen Gehalts in der Republik Slowenien für das dritte Jahr
- 20% des durchschnittlichen Gehalts in der Republik Slowenien für das vierte Jahr
Natürlich wird der Mindestbonusbetrag gesetzlich festgelegt, aber was höhere Beträge betrifft, werden diese vom Arbeitgeber entschieden.
Steuer auf den Lehrlingsbonus
- Gemäß Artikel 19 des Einkommensteuergesetzes wird die Steuer auf das persönliche Einkommen (Einkommensteuer-Vorauszahlung) unabhängig von der Höhe des Bonus berechnet.
- Der Beitrag zur Renten- und Invaliditätsversicherung wird für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Satz von 24,35% berechnet. Für das erste Schuljahr werden die Beiträge mit einem Satz von 15,5% von der staatlichen Behörde gezahlt. Der Betrag, der für die nächsten Schuljahre zu zahlen ist, wird von der Behörde und dem Arbeitgeber verteilt. Das heißt, jeder zahlt einen gleichen Anteil mit einem Satz von 4,425%. Der monatliche Lehrlingsbonus dient als Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Es sollte beachtet werden, dass die Beiträge für Lehrlinge von mindestens der Hälfte des Mindestgehalts in der Republik Slowenien berechnet werden müssen.
- Der Arbeitgeber muss monatlich 2,91 EUR für die Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung zahlen. Natürlich nur während der praktischen Ausbildung, wenn arbeitsbedingte Unfälle oder Berufskrankheiten verursacht werden können.
Einrichtung
Führen Sie die folgenden Einstellungen durch, um den Lehrlingsbonus angemessen zu zahlen, das REK-1-Formular zu erstellen und nicht zuletzt die Beiträge entsprechend zu verbuchen.
- Durchschnittsgehälter
Zuerst müssen Sie die vorübergehende Basis für die Berechnung des Lehrlingsbonus in den Durchschnittsgehältern im Feld Faktor 9 eingeben. Bevor es im Register erscheint, müssen Sie es im
Administrationspanelbenennen. Der Betrag des Lehrlingsbonus wird gemäß dem Schuljahr und dem Eintrag im Feld Faktor 9 festgelegt. Der folgende Fehler wird zurückgegeben, wenn der Betrag niedriger ist als das Mindestgehalt:
Der Bruttobonus des Lehrlings liegt unter dem gesetzlichen Betrag von XXX!.
- Beiträge
Die folgenden Beiträge müssen im Beitragsregister eingegeben werden:
- V1 PDI - Land (Beitragstyp Lehrling (Land))
- V2 PDI - Unternehmen (Beitragstyp Lehrling (Unternehmen))
- P7 Krankenversicherung
- Fächer
Sie müssen auch die Beiträge im Panel der Gemeinden im Register Fächer eingeben.
- Arbeitsarten
Hier müssen Sie zwei Arbeitsarten-Einträge erstellen:
- VA Lehrlingsbonus einschließlich aller oben genannten Beiträge
- RV Unterschied zum Mindestgehalt ohne Pauschalbeitrag P7
- Einkommensarten
Erstellen Sie die folgenden zwei Einkommensarten:
- VAJ Lehrlingsbonus, der als der grundlegende Bruttobonusbetrag verwendet wird
- RPV Unterschied zum Mindestgehalt, der verwendet wird, wenn der Bonusbetrag weniger als 1/2 des Mindestgehalts beträgt
- Arbeiterdateien
Setzen Sie das Feld Lehrling im Bildung Panel für eine Person, die als Lehrling in Ihrem Unternehmen arbeitet. Durch die Definition dieses Feldes können Sie den Mindestbonusbetrag und die in dem REK-1a-Formular angezeigten Mitarbeiter festlegen.
- Lohnvorbereitung
Geben Sie den Einkommensart VAJ für den Lehrling ein. Falls erforderlich, geben Sie den Bruttobonusbetrag ein. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Unterschied zum Mindestgehalt, um den Betrag automatisch hinzuzufügen. Darüber hinaus müssen Sie die Arbeitsstunden eingeben, damit der Wert bei der Überprüfung der geleisteten Stunden und bei der Verwendung der Daten zur Berechnung der Beiträge verwendet wird.
Führen Sie die Berechnung durch und zeigen Sie REK-1a Formular an.
Beispiel
Angenommen, ein Lehrling im 2. Ausbildungsjahr arbeitet für Sie
- Bruttobonusbetrag 114.985 EUR
1/2 des Mindestgehalts (521,38 EUR) 260,69 EUR
Beitragsberechnung (63,54 EUR):
- Beitrag für den Lehrling, der von der staatlichen Behörde gedeckt wird (15,5%) 40,407 EUR
- 1/2 des Arbeitgeberbeitrags, der von der staatlichen Behörde gedeckt wird (4,425%) 11,535 EUR
- 1/2 des Arbeitgeberbeitrags, der vom Arbeitgeber gedeckt wird (4,425%) 11,535 EUR
- Steuer auf das persönliche Einkommen wird nicht berechnet
- Lehrlingszahlung 51,39 EUR
REK-1a Formular

Einkommensarten

Wenn der Betrag des Lehrlingsbonus weniger als 1/2 des Mindestgehalts beträgt, erhalten Sie eine Warnung im Fehlerpanel in der Lohnvorbereitung. Wenn Sie die automatische Auszahlung des Unterschieds zum Mindestgehalt aktiviert haben, wird Ihnen automatisch die Einkommensart H - Unterschied für Lehrlingsbeiträge zugewiesen.

Arbeitsarten
Setzen Sie die Arbeitsart für die Einkommensart VAJ (Lehrling - Bonus):

Setzen Sie die Arbeitsart für die Einkommensart RPV (Unterschied für Lehrlingsbeiträge):

PANTHEON 5.5 Anleitung:
Verwandte Themen: