Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Softwarebenutzer (entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und Datalab Tehnologije d. d., Ljubljana, Slowenien, dem Eigentümer und Inhaber der Urheberrechte an der Software DataLab PANTHEON.
Die Software besteht aus:
- Dateien, die Programmcode in Form von Quellcode, kompiliertem Code oder ausführbaren Dateien enthalten, sowie potenziellen Daten, die für den Betrieb des Programms oder zur Veranschaulichung des Betriebs verwendet werden,
- Verfahren und Methoden des Betriebs,
- potenziellen Speichermedien, die die Dateien enthalten, und
- gedruckter, elektronischer oder online Dokumentation.
Durch die Installation, Ausführung, Kopie oder andere Nutzung (Nutzung) der Software auf einem Computer stimmen Sie zu, an die Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein.
Wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie die Software nicht. Geben Sie sie an den Verkaufsort zurück, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Die Software ist ein urheberrechtlich geschütztes Produkt und geistiges Eigentum und ist als solches durch internationale Vereinbarungen, das Urheberrechts- und Nachbarrechtsgesetz und das Strafgesetzbuch der Republik Slowenien geschützt. Das Produkt ist lizenziert, nicht verkauft.
Gewährung der Lizenz
Diese EULA gewährt Ihnen die folgenden Rechte.
Verwendung
Sie dürfen die Software oder einen Teil oder ein Modul davon auf so vielen Computern verwenden, wie Sie Lizenzen für die Software oder einen Teil oder ein Modul davon erworben haben.
Sicherungskopie
Sie dürfen eine unbegrenzte Anzahl von Sicherungskopien der Software erstellen, vorausgesetzt, die Sicherungskopien dienen der Verhinderung von Datenverlust und werden nicht verwendet.
Rechtliche Harmonisierung
Als Benutzer können Sie kostenlos die Harmonisierung der Software mit der zum Zeitpunkt des Lizenzkaufs gültigen Gesetzgebung innerhalb der Spezifikationen und der beabsichtigten Programmnutzung anfordern.
Falls sich die Gesetzgebung innerhalb von sieben (7) Jahren nach dem Lizenzkauf ändert, wird der Eigentümer auf Anfrage des Benutzers die Software innerhalb angemessener Frist mit der neuen Gesetzgebung harmonisieren, sofern diese Änderungen nicht Teil von Upgrades oder neuen Versionen der Software sind. Der Eigentümer kann eine Entschädigung für solche Änderungen verlangen.
Unterstützung
Als Benutzer haben Sie Anspruch auf kostenlose telefonische Unterstützung für dreißig (30) Tage. Der 30-tägige Zeitraum beginnt am Tag des Lizenzkaufs. Die Unterstützung wird vom Eigentümer oder seinem autorisierten Vertreter, der in der EULA definiert ist, bereitgestellt.
Nach der anfänglichen kostenlosen Unterstützungsperiode von 30 Tagen haben Sie Anspruch auf fortgesetzte Unterstützung, für die der Eigentümer oder sein autorisierter Vertreter eine Entschädigung verlangen kann. Bei fortgesetzter Unterstützung sind Sie nicht an den in der EULA definierten autorisierten Vertreter gebunden.
Potenzielle zusätzliche Software oder deren Teil oder Modul, die während der Unterstützung erhalten werden, gelten als Teil der Software, die durch diese EULA abgedeckt ist.
Informationen, die der Eigentümer oder sein autorisierter Vertreter während der Unterstützung erlangt, können vom Eigentümer für geschäftliche Zwecke, einschließlich Unterstützung und Entwicklung, verwendet werden. Der Eigentümer wird die erlangten Informationen nicht auf eine Weise verwenden, die die Identität des Benutzers offenbaren könnte.
Übertragung
Als Benutzer dürfen Sie Ihre EULA-Rechte übertragen, vorausgesetzt (a) es werden keine Kopien der Software behalten, (b) die gesamte Software wird übertragen, einschließlich Medien, Dokumentation und Dateien (ausgenommen Daten, die vom Benutzer eingegeben wurden) und (c) die empfangende Partei erklärt sich bereit, die Bestimmungen dieser EULA zu akzeptieren. Wenn die Software ein Upgrade früherer Versionen ist, muss die Übertragung alle früheren Versionen der Software umfassen.
Zusätzliche Bestimmungen
Upgrade
Ein Software-Upgrade ist ein Upgrade, eine Verbesserung oder eine neue Version der Software, die die lizenzierte Software ersetzt oder ergänzt und für die Lizenzen gemäß den Vorgaben des Eigentümers erworben wurden. Die Nutzung des Upgrades ist nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser EULA erlaubt. Das Upgrade darf nur als Teil der Software verwendet oder übertragen werden und darf nicht separat oder auf einem anderen Computer verwendet werden.
Geistige Eigentumsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Musik, Texte und Dateien) und der zugehörigen Dokumentation gehören dem Eigentümer oder seinen Lieferanten. Der Benutzer muss die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, mit den Ausnahmen (a) die Software auf so vielen Computersystemen zu installieren und/oder zu verwenden, wie Lizenzen erworben wurden, (b) Sicherungskopien zu erstellen und (c) die Originalmedien, die die Software enthalten, zu Sicherheits- oder Archivierungszwecken aufzubewahren. Der Benutzer darf die gedruckte Dokumentation, die die Software begleitet oder Teil der Software ist, nicht kopieren.
Begrenzte Garantie
Der Eigentümer garantiert, dass:
- die Software innerhalb der Spezifikationen und der beabsichtigten Programmnutzung für neunzig (90) Tage nach dem Erwerb der Lizenz funktioniert, und
- alle Hardware, die die Software begleitet, für ein (1) Jahr nach dem Erwerb der Lizenz betriebsbereit ist.
Ein Softwarefehler ist ein Softwareverhalten, das nicht mit der im Handbuch, der Wissensdatenbank oder anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten beschriebenen Funktionsweise übereinstimmt.
Der Eigentümer wird alle im Software entdeckten Fehler beheben. Diese Verpflichtung des Eigentümers gilt als erfüllt, wenn ein Fehler in einem Upgrade behoben wird. Fehlerbehebungen in Upgrades ändern nicht die Bedingungen des Upgrades.
Ausschluss oder Begrenzung der Haftung
Die alleinige Haftung des Eigentümers und das alleinige Recht des Benutzers auf Entschädigung sind in der "Begrenzten Garantie" festgelegt, und es liegt im Ermessen des Eigentümers,
- den Kaufpreis der Lizenz(en) zu erstatten, oder,
- die Software und/oder die begleitende Hardware zu reparieren oder zu ersetzen, nachdem der Benutzer sie an den Eigentümer zurückgegeben hat.
Der Eigentümer haftet nicht für Schäden, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Begrenzte Garantie durch Unfälle, Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung entstehen.
Eine reparierte oder ersetzte Software oder deren Teil oder Modul erhält eine neue Begrenzte Garantie für den längeren der folgenden Zeiträume:
- dreißig (30) Tage, oder
- bis zum Ablauf der ursprünglichen Begrenzten Garantie
Keine andere Garantie
Der Eigentümer schließt alle anderen Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Garantie der Nutzung und/oder Eignung für einen bestimmten Zweck der Software oder deren Teil oder Modul aus.
Keine Schadenshaftung
In keinem Fall haften der Eigentümer und seine Lieferanten für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, verlorene Geschäftsmöglichkeiten oder Gewinne, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust), die aus der Nutzung der Software entstehen, selbst wenn der Eigentümer über diese Möglichkeit informiert wurde.
In jedem Fall ist die Haftung des Eigentümers auf den vom Benutzer für den Erwerb der Lizenz gezahlten Kaufpreis beschränkt.
Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
Diese EULA unterliegt dem slowenischen Recht.
Das Bezirksgericht in Ljubljana, Slowenien, hat die Zuständigkeit für Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung entstehen.