AU0 - Vorauszahlung für Import

USt-Konten

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Dieser Abschnitt enthält Informationen, die spezifisch für Slowenien sind.
Es ist höchstwahrscheinlich weniger relevant in anderen Ländern. |
Fremdwährungs-Vorauszahlungen wurden nur für Quartalsberichte an die
Bank von Slowenien verwendet. Fremdwährungs-Vorauszahlungen sind nicht steuerpflichtig (Exporte sind nicht steuerpflichtig; Importe sind nicht steuerpflichtig, wenn es um die Vorauszahlung geht, sondern wenn es um das Steuerkonto und die Zollgebühren geht) und werden daher nicht gebucht.
Zuflüsse/Ausflüsse bezüglich solcher Vorauszahlungen werden mit der Bank
Abstimmung gebucht; sie werden mit der entsprechenden Verbindlichkeit/Forderung unter Verwendung der Vorauszahlung schließen Funktion.
Der einzige Fall, in dem die USt in einer Vorauszahlung enthalten ist, ist bei einer
Vorauszahlung an einen Nichtansässigen, wo die Steuer
angegeben und einbezogen ist (nach dem Prinzip der Selbstveranlagung).