Änderungen bei der Einreichung von REK-Formularen nach dem 01.01.2014
Änderungen bei vorgeschlagenen REK-Formularen nach dem 01.01.2014
Im Zusammenhang mit der Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über den Inhalt und die Form der Berechnung von Steuerabzügen und der Art und Weise ihrer Einreichung bei der Steuerbehörde (Amtsblatt der RS Nr. 85 vom 18.10.2013), die sich auf die Dateneingabe nach dem 01.01.2014 bezieht, die für die Formulare REK2 und iREK gültig sind.
1. Änderungen bei REK-2-Formularen
Zur Umsetzung von Artikel 18 des ZPIZ-2 (Amtsblatt RS, Nr. 96/12 und 39/13) im REK-2-Formular, das mit dem Feld 223 – Beiträge des Arbeitnehmers zur Renten- und Invaliditätsversicherung.
Der ZPIZ-2 in Artikel 18 legt die Pflichtversicherung fest, die unter einer anderen Rechtsbeziehung besteht, es sei denn, sie erhalten eine Rente oder führen vorübergehend oder gelegentlich Arbeiten von Studenten aus, in Verbindung mit den Vorschriften, die diese Art von Arbeit regeln. Wenn der Einkommensbezieher aus einer anderen Beschäftigungsbeziehung die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Pflichtversicherung gemäß Artikel 18 des ZPZ-2 erfüllt, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung auf Kosten des Empfängers in Höhe von 15,5 % berechnen und zahlen.
Im Arbeitstyp ist es notwendig, einen neuen Beitrag hinzuzufügen, und im Codebuch der Gemeinde in den Themen, um den Wert oder Prozentsatz zur Berechnung des Beitrags korrekt hinzuzufügen, der für die Zahlung des Beitrags gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2 gemeldet wird, was den entscheidenden Einkommensart im Arbeitstyp darstellt.
Die Felder 221 und 222 wurden geändert:
- 221 Beitrag zur Renten- und Invaliditätsversicherung auf Kosten des Arbeitgebers
- 222 Beitrag zur Krankenversicherung auf Kosten des Arbeitgebers
Für die Einkommenszahlung an Personen, die in die Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2 aufgenommen sind, wurden neue Einkommensarten eingeführt, die ab dem 01.01.2014 in Gebrauch sind:
- 2501 – Einkommen aus dem Vertragsverhältnis Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2
- 2502 – Einkommen aus dem Vertragsverhältnis ohne PDDP – Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2
- 2503 – Einkommen für geleistete Arbeit auf anderer Grundlage (Teilnahmegebühren, …) – Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2
- 2504 – Einkommen aus Urheberrechtsarbeit – Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2
- 2510 – Leistungen aus anderen vertraglichen Beziehungen – Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2
- 2514 – Einkommen aus vertraglichen Beziehungen (Sommerjob) – Versicherung gemäß Artikel 18 des ZPIZ-2
Neue Einkommensarten wurden für Einkünfte eingeführt, die auf der Einreichung von Immobilien zur Miete basieren, die ab dem 01.01.2014 in Gebrauch sind:
- 1701 – Einkommen aus der Einreichung von Immobilien zur Miete – 10 % normalisierte Kosten
- 1702 – Einkommen aus der Einreichung von Immobilien zur Miete – 0 % normalisierte Kosten
- 1703 – Bezahlt Einkommen an einen Vertreter aus der Vermietung von Immobilien – 10 % normalisierte Kosten
- 1704 – Bezahlt Einkommen an einen Vertreter aus der Vermietung von Immobilien – 00 % normalisierte Kosten
- 1705 – Einkommen aus der Einreichung von beweglichem Eigentum zur Miete – 10 % normalisierte Kosten
- 1706 – Bezahlt Einkommen an einen Vertreter aus der Vermietung von beweglichem Eigentum – 10 % normalisierte Kosten
Neue Einkommensarten sind bereits zur Aktualisierung enthalten, und im Codebuch ist es nicht notwendig, neue Einkommensarten manuell hinzuzufügen. Für die Meldung öffnen wir nur den Dokumenttyp und wählen das richtige Einkommen zur Meldung im REK-Formular aus:

2. Änderungen bei einzelnen REK-2-Formularen
Für Einkünfte, die ab dem 01.01.2011 gezahlt werden, ist die Meldung von Daten vorgeschrieben, die der Zahler bei der Zahlung des Steuerabzugs berücksichtigt, um die Kontrolle der Vorschriften über die berechneten Steuerabzüge bei der Zahlung des Einkommens zu gewährleisten.
a. Daten zum Steuerpflichtigen – dem Einkommensbezieher – versicherte Person
Im ersten Teil des REK-Formulars gibt es kleinere Änderungen, die getrennte Meldung von Vorname und Nachname, die verpflichtende Meldung einer Adresse, des Wohnorts und des Landes für Nichtansässige:

b. Besondere Daten (korrekt die besonderen Daten des Einkommensbeziehers kennzeichnen)
A023 Behinderungsstatus (wenn der Arbeitnehmer einen Behinderungsstatus gemäß ZZRZI oder anderen Vorschriften hat, muss der Zahler dies korrekt kennzeichnen).
Das Feld ist markiert, falls der Arbeitnehmer im entsprechenden Zeitraum eine ausgewählte Kategorie zwischen 01-10 hat

c. Daten der Immobilie
In den Einkommensarten für REK2 wurden neue Einkommensarten hinzugefügt, die auf der Meldung von Immobilien zur Miete basieren und ab dem 01.01.2014 in Gebrauch sind; 1701, 1702, 1703, 1704, 1704, 1705, 1706.
In den Mitarbeiterakten wurde zu diesem Zweck der Meldung ein neues Panel hinzugefügt Immobilie, wo wir die Anzahl der Immobilien eingeben können.
Die Nummer ist nur die fortlaufende Nummer einer Immobilie, die automatisch zur Immobilie hinzugefügt wird. Wir wählen den Zeitraum aus, in dem der Mietvertrag aktiv ist (der Zeitraum ist derselbe wie der Berechnungszeitraum).
Die Anzahl der Immobilie wird in der Berechnung ausgewählt – ID der Immobilie:

Die Nummer und die Katastergemeinde, Flurstücknummer und die Gebäudenummer bilden die Identifikation der Immobilie, die wir im iREK im Feld A030 melden:

- Die Katastergemeindennummer und die Flurstücknummer sind für die Einkünfte aus der Grundstücksmiete anzugeben.
- Für Einkünfte aus der Vermietung eines Gebäudes geben Sie die Katastergemeindennummer und die Gebäudenummer an.
- Für Einkünfte aus der Vermietung eines Teils eines Gebäudes geben Sie die Katastergemeindennummer, die Gebäudenummer und den Teil des Gebäudes an. Der Indikator für den Immobilientyp wird für jedes Gebäude separat eingegeben, zusammen mit den Einkünften, die sich auf die Vermietung des Gebäudes oder eines Teils des Gebäudes beziehen.
Wenn wir bewegliches Eigentum vermieten, geben wir die Daten nicht ein.
d. Daten zur Berechnung des Steuerabzugs
Vorgeschrieben ist die Meldung der Erleichterung gemäß dem Einkommensteuergesetz – Zdoh-2 (allgemeine Erleichterung, erhöhte allgemeine Erleichterung, persönliche Erleichterung bei 100 % Behinderung, Erleichterung für abhängige Familienmitglieder), die der Zahler bei der Berechnung des Steuerabzugs berücksichtigt.

Für abhängige Familienmitglieder gilt die Person, die in Slowenien einen registrierten Wohnsitz hat oder Staatsbürger der Republik Slowenien oder eines anderen EU-Landes ist oder Einwohner eines Landes, mit dem Slowenien einen internationalen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Einkünfte abgeschlossen hat, der den Austausch von Informationen zum Zweck der lokalen Gesetzgebung ermöglicht.
V01 Daten der abhängigen Familienmitglieder – Kinder
Wir geben Daten für die besondere Erleichterung für Familienmitglieder gemäß den Artikeln 114 und 115 des ZDoh-2 ein. Wir geben das Geburtsjahr und die Beziehung ein
Das Geburtsjahr wird aus den Mitarbeiterakten entnommen | Familienmitglieder:
Die Datenbeziehung wird aus den Mitarbeiterakten entnommen | Erleichterung:
Die Beziehung in V01 Bezeichnung des abhängigen Familienmitglieds – Kind ist:
- A1 – Kind unter 18 Jahren
- A2 – Kind von 18 bis 26 Jahren, das die Ausbildung an einer Sekundarschule, Berufsschule oder Universität kontinuierlich oder mit einer Unterbrechung von bis zu einem Jahr fortsetzt und kein regelmäßiges Einkommen aus Beschäftigung oder Tätigkeiten hat
- A3 – Kind, das die Bedingungen gemäß A2 erfüllt und älter als 26 Jahre ist, wenn es sich bis zu seinem 26ten Geburtstag in ein Programm einschreibt und bis zu 6 Jahre ab dem Tag der Einschreibung in ein Bachelor-Programm oder bis zu 4 Jahre ab dem Tag der Einschreibung in ein Master-Programm
- A4 – Kind über 18 Jahren, das keine Ausbildung erhält und arbeitsfähig ist, beim Arbeitsamt registriert ist, bei eigenen Eltern oder Pflegeeltern lebt, ohne eigene Mittel zum Lebensunterhalt oder weniger als die besondere Steuererleichterung
- A5 – Kind, das besondere Pflege benötigt und Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss gemäß dem Gesetz über die elterliche Sorge und Familienleistungen oder Anspruch auf einen Pflegezuschuss gemäß dem Gesetz über Renten- und Invaliditätsversicherung hat. Der Beschluss, der ein solches Recht anerkennt, ist beizufügen.
- B – Kind, das gemäß den Vorschriften über die soziale Betreuung von geistig und körperlich behinderten Personen arbeitsunfähig ist, unabhängig vom Alter
Die Beziehung in V02 Bezeichnung des abhängigen Familienmitglieds – andere sind:
- C – Ehepartner, nicht beschäftigt und keine Tätigkeit ausübt, ohne eigene Mittel zum Lebensunterhalt oder weniger als die besondere Steuererleichterung für abhängige Familienmitglieder, und geschiedener Ehepartner des Steuerpflichtigen, wenn ein Gerichtsurteil oder eine Vereinbarung gemäß den Vorschriften über Ehe- und Familienbeziehungen einen Unterhalt anerkennt, der vom Steuerpflichtigen gezahlt wird
- D – Eltern oder Pflegeeltern des Steuerpflichtigen, ohne eigene Mittel zum Lebensunterhalt oder weniger als die besondere Steuererleichterung für abhängige Familienmitglieder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen leben oder in einer sozialen Einrichtung auf Kosten des Steuerpflichtigen betreut werden, und die Eltern oder Pflegeeltern des Ehepartners des Steuerpflichtigen, wenn der Ehepartner kein Einkommensteuerpflichtiger ist
- E – Mitglied des Haushalts, das an der Erzielung von Einkommen aus der Grundlandwirtschaft oder Forstwirtschaft beteiligt ist, ohne eigene Mittel zum Lebensunterhalt oder weniger als die besondere Steuererleichterung für abhängige Familienmitglieder, vorausgesetzt, sein oder ihr Kind, Ehepartner, Eltern oder Pflegeeltern üben nicht die besondere Steuererleichterung für abhängige Familienmitglieder aus. In diesem Fall wird das Kind des Haushaltsmitglieds auch als abhängiges Familienmitglied des Steuerpflichtigen betrachtet.
Die Daten über die besondere Erleichterung für abhängige Familienmitglieder gemäß Artikel 15 des ZDoh-2 sind einzugeben. Wir müssen die Nummer des Familienmitglieds eingeben, für das der Steuerpflichtige Erleichterung beantragt (außer für Kinder).
Abhängiges Familienmitglied kann sein: Ehepartner oder Lebenspartner, geschiedener Ehepartner, Eltern oder Adoptiveltern, Schwiegervater oder Schwiegermutter oder Adoptiveltern des Ehepartners, Mitglied eines landwirtschaftlichen Haushalts.
BERECHNUNG DES STEUERABZUGS
Für Einkünfte, die ab dem 1.Januar 2014 gezahlt werden, ist vorgeschrieben, die Daten anzuzeigen, die der Steuerpflichtige bei der Berechnung des Steuerabzugs berücksichtigt, was sicherstellt, dass die Berechnung des Steuerabzugs bei der Einkommenszahlung korrekt ist.
Die Daten im Feld von D01 bis D12 werden in den Einkünften eingegeben, die ab dem 1.Januar 2014 gezahlt werden.
- D01 Einkommen,
- D02 Allgemeine Erleichterung,
- D03 Erhöhte allgemeine Erleichterung,
- D04 Persönliche Erleichterung für 100 % Behinderung,
- D05 Persönliche Erleichterung für Personen über 65 Jahre,
- D06 Basis zur Berechnung des Steuerabzugs,
- D07 Steuerabzug in Höhe von 25 % (zweiter Arbeitgeber),
- D08 Steuerabzug nach Skala (falls die Berechnung für das steuerpflichtige Einkommen nach dem Einkommenbeitrag für das steuerpflichtige Einkommen aus dem Verwaltungsbereich berechnet wird),
- D09 Steuerabzug zum durchschnittlichen Satz,
- D10 Persönliche Erleichterung für die Zahlung von Rente, Zulage und Anerkennungsgeld (derzeit nicht auszufüllen),
- D11 Inanspruchnahme von Leistungen aus internationalen Verträgen (derzeit nicht auszufüllen),
- D12 Durchsetzung des ermäßigten Satzes (derzeit nicht auszufüllen).
- Zusätzliche Daten über gezahlte Einkünfte – Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis
Für Einkünfte, die ab dem 01.01.2014 gezahlt werden, sind Daten über gezahlte Kostenrückerstattungen und andere Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zu melden, wenn sie in Beträgen gezahlt werden, die nicht in die Steuerbasis einbezogen sind (gemäß den Bestimmungen des Artikels 44 des ZDoh-2). Diese Daten stehen im Einklang mit der zweiten Bestimmung des Artikels 135 des Gesetzes über das Beschäftigungsverhältnis, die auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers angezeigt werden.
Wenn die Einkünfte, die nicht in die Steuerbasis einbezogen sind, separat gezahlt werden (ohne die Zahlung des Gehalts oder anderer steuerpflichtiger Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis), muss der Zahler individuelle Daten aus der Berechnung der Steuerabzüge beifügen. Auf dem kumulierten REK-1-Formular werden nur die Daten über den Zahler, die Anzahl der Einkommensbezieher und die Einkommensart 1190 – Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis, das nicht in die Steuerbasis einbezogen ist, angegeben. In diesen Fällen wird der Bericht einmal im Monat eingereicht, zusammen mit allen Einkünften, die nicht in die Steuerbasis einbezogen sind, spätestens am letzten Tag des Monats, in dem sie gezahlt wurden.
Zahler der Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis berichten auch über:
- Anzahl der Stunden und Gehaltsbetrag, Gehaltsersatz und Gehaltsersatzleistungen gemäß den Vorschriften, die die Renten- und Invaliditätsversicherung regeln.
- Daten über die Art der gewährten Boni, wobei die häufigsten Leistungen separat gemeldet werden: Nutzung des Firmenfahrzeugs für private Zwecke, Unterkunft, gezahlte Versicherungsprämien.
Daten über Gehälter und Gehaltsersatzleistungen und Leistungen, die in die Einkommensdaten unter der Folgenummer A052 einbezogen sind. Daten über Kostenrückerstattungen gemäß ZDoh-2, die nicht in die Steuerbasis für das Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen sind, die Daten über Einkommen unter der Folgenummer A052.
- B01 Gehalt: Eingetragene Anzahl der geleisteten Stunden und der Betrag des Bruttogehalts für geleistete Stunden, zusammen mit der Entschädigung, die den Arbeitgeber belastet. In den Daten über die Anzahl der Stunden sind auch die Stunden enthalten, die nicht gearbeitet wurden, für die der Arbeitnehmer eine Gehaltsentschädigung vom Arbeitgeber erhält.
- B02 Gehaltsentschädigung: Eingetragene Anzahl der nicht geleisteten Stunden im Rahmen der Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer die Gehaltsentschädigung auf Kosten anderer Organisationen oder Arbeitnehmer erhält. Der Betrag der Gehaltsentschädigung.
- B03 Gehaltsentschädigung gemäß PIZ-Vorschriften: Eingetragene Anzahl der Teilzeitstunden und der Betrag der Entschädigung für die Arbeit mit Teilzeitschema, die der Arbeitgeber gemäß den Vorschriften über die Renten- und Invaliditätsversicherung zahlt.
- B04 Rückerstattung gemäß staatlicher Regelung - Mahlzeiten: Eingetragener Betrag der gezahlten Rückerstattung für Mahlzeiten, die bis zu dem Betrag gezahlt werden, der gemäß Punkt 3rd des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2 nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B05 Rückerstattung gemäß staatlicher Regelung - Transport: Eingetragener Betrag der gezahlten Rückerstattung für Transport, die bis zu dem Betrag gezahlt werden, der gemäß Punkt 3rd des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2 nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B06 Rückerstattung gemäß staatlicher Regelung – Kosten der Geschäftsreise: Eingetragener Betrag der gezahlten Rückerstattung für die Kosten der Geschäftsreise (Tagesgelder, Transport, Unterkunft), die bis zu dem Betrag gezahlt werden, der gemäß Punkt 4th des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2 nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B07 Rückerstattung gemäß staatlicher Regelung – Feldzulage: Eingetragener Betrag der gezahlten Rückerstattung für die Feldzulage, die bis zu dem Betrag gezahlt werden, der gemäß Punkt 3rd des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2 nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B08 Rückerstattung gemäß staatlicher Regelung – Entschädigung für getrenntes Wohnen: Eingetragener Betrag der gezahlten Rückerstattung für die Entschädigung für getrenntes Wohnen, die bis zu dem Betrag gezahlt werden, der gemäß Punkt 3rd des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2 nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B09 Abfindung aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrags: Eingetragener Betrag der gezahlten Abfindung aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrags. Darüber hinaus wird es als Abgang aus dem Beschäftigungsverhältnis festgelegt und basiert auf dem 9th des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2, der nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B10 Abfindung bei Pensionierung: Eingetragener Betrag der gezahlten Abfindung bei Pensionierung und basiert auf dem 7th des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2, der nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B11 Jubiläumsbonus: Eingetragener Betrag des gezahlten Jubiläumsbonus und basiert auf dem 7th des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2, der nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B12 Solidaritätsbeihilfe: Eingetragener Betrag der gezahlten Solidaritätsbeihilfe und basiert auf dem 7th des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2, der nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- B13 Prämien der freiwilligen Zusatzversicherung: Eingetragener Betrag der gezahlten Prämien der freiwilligen Zusatzversicherung und basiert auf dem 2nd des ersten Absatzes des Artikels 44 des ZDoh-2, der nicht in die Basis des Einkommens aus dem Beschäftigungsverhältnis einbezogen ist.
- Leistungen: Gibt den Wert der Leistungen basierend auf einer Art von Leistungen an und wird separat für die unten aufgeführten Leistungen angezeigt:
- B14 Leistungen – Nutzung des privaten Fahrzeugs: Gibt die Registrierungsnummer des Fahrzeugs an, das der Arbeitnehmer auch für private Zwecke hat
- B15 Leistungen – Unterkunft,
- B16 Leistungen – Versicherungsprämie,
- B17 Leistungen – andere (Leistungen, die nicht in B14, B15 oder B16 einbezogen sind).
Im Einkommensart wurde der Typ des iREK-Einkommens für die Nutzung der Meldung zusätzlicher Daten über gezahlte Einkünfte hinzugefügt.

Im Feld iREK wählen Sie aus der vorhandenen Code-Tabelle den richtigen Code aus. Bei der Aktualisierung haben die meisten Einkommensarten einen korrekten Typ des iREK-Einkommens basierend auf dem REK-Typ, dem Zahlungsart im Falle der öffentlichen Verwaltung und sogar der Namenskontrolle zugewiesen.
Vor der ersten Berechnung, die nach dem 01.01.2014 gezahlt wird, überprüfen Sie entsprechend und füllen Sie den fehlenden Typ der iREK-Einkünfte aus, um die Daten schneller zu sortieren, verwenden Sie den Assistenten, indem Sie auf die Schaltfläche
. Ein neues Formular öffnet sich:

In diesem Formular, das in den Einkommensarten geschrieben ist, können Sie den entsprechenden Typ des iREK-Einkommens ändern oder korrekt ausfüllen.
Beispiel 1: Meldung der Berechnung der Leistung für die Nutzung des Fahrzeugs, das der Arbeitnehmer für private Zwecke hat (B14 Leistung - Nutzung eines Fahrzeugs für private Zwecke)
Der Mitarbeiter Abdula Abi berechnet eine Leistung von 100 Euro für die Fahrzeugnutzung. Vor der Gehaltsberechnung mit der Zahlung nach dem 01.01.2014 ist es notwendig, das Fahrzeug in den Mitarbeiterakten im Panel Fahrzeuge:

Die Daten dienen nur zur Berechnung und Meldung der Fahrzeuge im iREK-Formular, wenn in den allgemeinen Mitarbeiterdaten bereits Unternehmensfahrzeuge eingegeben wurden und Ihnen im Panel Fahrzeuge – Registrierungsnummer angeboten werden, können Sie es ändern oder aus dem Fahrzeugregister auswählen.
Bei der Gehaltsvorbereitung wählen Sie in der Zeile des Einkommensarten der Leistung die richtige Fahrzeug-ID aus.

* Die Spalte für die ausgewählte Fahrzeug-ID wird nach dem Verweis hinzugefügt (die gleiche wie die ID der Immobilie).
Nach der Gehaltsberechnung wird die Leistung – Betrag und die Registrierungsnummer im iREK-Formular des Mitarbeiters angezeigt:

Beispiel 2: Meldung von Reisekosten, die mit dem Gehalt ausgezahlt werden
Bei der Gehaltsberechnung übertragen wir Reisekosten, die mit dem Gehalt ausgezahlt werden, mit Hilfe der Schaltfläche Übertragung von Reisekosten:

Einkommensart muss auch mit dem richtigen Typ der iREK-Einkünfte ausgestattet sein:

Nach der Gehaltsberechnung wird der Betrag der Reisekosten im iREK-Formular geschrieben:

Beispiel 3: Meldung von Einkünften, die nicht in die Steuerbasis einbezogen sind und nicht mit dem Gehalt ausgezahlt werden
Falls wir Einkünfte auszahlen, die nicht in die Steuerbasis einbezogen sind und wir sie mit dem Gehalt auszahlen, müssen wir sie spätestens am letzten Tag des Monats melden, in dem sie gezahlt wurden. Einzelne Daten aus der Berechnung des Steuerabzugs, auf dem kumulierten REK-1-Formular, Daten des Zahlers und die Anzahl der Einkünfte (1190 Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis, das nicht in die Steuerbasis einbezogen ist).
Für Beispiele der Meldung von Reisekosten, die im aktuellen Monat über die Kasse bis zur Vorauszahlung, Zahlungsanordnungen, Rückgaben, Zahlungsanordnungen – Vorauszahlung, Zahlungen erstellt werden, wird ein neuer Dokumenttyp mit der Einkommensart 1190 erstellt:

Dokumenttyp korrekt auf die Mitarbeiter kopieren, Sie können den Assistenten für Kopieren von Gehaltsabrechnungstypen:

Kopieren Sie den erstellten Dokumenttyp, zum Beispiel PD0 auf die Mitarbeiter:

Für gezahlte Reisekosten im September 2019 sollten wir die Berechnung wie folgt erstellen:

Bei der Vorbereitung der Berechnung für die Meldung von Reisen ES IST NICHT NOTWENDIG, EINEN EINKOMMENSTYP HINZUZUFÜGEN UND DIE GEHALTSBERECHNUNG ZU STARTEN!!
Beim Export des REK-Formulars wählen Sie die erstellte Berechnung aus und drücken die Schaltfläche
:

Im Formular Reisekosten für das REK-Formular bietet Pantheon Reisekosten an, die im Zeitraum gezahlt wurden und im Zeitraum Reisekosten erstellt wurden, indem Sie die Schaltfläche
:

In den Feldern sind alle Zahlungen und entsprechenden Dokumente – Barabzüge, Forderungen, Zahlungsanordnungen, die im Zahlungszeitraum (z. B. 2019-09) gezahlt oder zurückgegeben wurden. Reisekosten sind auf der Grundlage aller für die Meldung markierten, falls wir Änderungen vornehmen möchten, deselectieren wir die Zeilen und schließen das Formular Reisekosten für das REK-Formular.
In der Vorbereitung und dem Export der REK-Formulare wählen Sie aus, dass wir die ausgewählten Reisekosten im REK-Formular melden möchten:

und drücken den Prozess.
Das korrekte REK-1 mit den entsprechenden iREK-Formularen wird erstellt. Daten, die im REK-1 gemeldet werden:

Beispiel der Meldung von iREK:

Falls wir keine Reisekosten in Pantheon haben und wir sie nicht mit den Gehältern gezahlt haben, würde das Programm in der neu erstellten Berechnung die Mitarbeiter hinzufügen, die im September Reisekosten-Einkommensart gezahlt haben und die Berechnung starten und wir würden das REK-Formular erstellen:

Bei der Verwendung dieses Verfahrens müssen Sie berücksichtigen, dass keine Verfolgung von Reisekosten erfolgt, mit welchem Zahlungstyp bereits gemeldet wurde. Verfolgung und Genauigkeit sind manuell gewährleistet.
In der Berechnung könnten wir auch neben den Reisekosten tatsächlich berechnete z. B. B11 Jubiläumsbonus melden. In diesem Fall müssen wir den korrekten ET hinzufügen und die Berechnung durchführen und neben den Reisekosten auch die Zahlung des Jubiläumsbonus melden:



Grundlagen für die Erstellung eines neuen Formulars:
http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp?urlid=201385&stevilka=3127
Hinweis: FURS: http://www.durs.gov.si/si/prispevki_za_socialno_varnost/predlaganje_rek_obrazcev/spremembe_pri_predlaganju_obracunov_davcnega_odtegljaja_rek_obrazcev/
Häufig gestellte Fragen auf der FURS-Webseite: http://www.durs.gov.si/si/prispevki_za_socialno_varnost/predlaganje_rek_obrazcev/najpogostejsa_vprasanja_v_zvezi_s_predlaganjem_rek_obrazcev_po_1_1_2014/
Bevorstehende Änderungen:
http://www.uradni-list.si/1/content?id=115637#!/Pravilnik-o-spremembah-in-dopolnitvah-Pravilnika-o-obrazcih-za-obracun-prispevkov-za-socialno-varnost
http://www.uradni-list.si/1/content?id=115624#!/Pravilnik-o-spremembah-in-dopolnitvah-Pravilnika-o-vsebini-in-obliki-obracuna-davcnih-odteglajev-ter-o-nacinu-predlozitve-davcnemu-organu