Personen, die für die Erstellung des Jahresberichts verantwortlich sind, die als bestimmte Nutzer des einheitlichen Kontenplans alle indirekten Ausgabestellen des Haushalts sind. Ausgenommen sind das Nationale Gesundheitsversicherungsinstitut und die Nationalen Pensionsfonds sowie öffentliche Treuhandfonds, die von den Gemeinden oder dem Staat oder anderen Personen, die dem öffentlichen Recht unterliegen, eingerichtet wurden und nicht den Status der direkten Ausgabestellen des Haushalts haben.
- Bestimmte Ausgabestellen des einheitlichen Kontenplans
sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie im Buchhaltungsgesetz Paragraph 4 Artikel 15 festgelegt. Daher haben wir es mit den indirekten Ausgabestellen des Haushalts zu tun, ausgenommen öffentliche Treuhandfonds, ZZZS (Nationales Gesundheitsversicherungsinstitut) und SPIZ (Nationale Pensionsfonds) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht zu den direkten und indirekten Ausgabestellen des Haushalts des Staates oder der Gemeinden gehören.
- Andere Stellen des einheitlichen Kontenplans sind Ausgabestellen des vollständigen Kontenplans, ausgenommen juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie im Buchhaltungsgesetz Paragraph 4 Artikel 15 festgelegt. Sie sind auch in der Verordnung über die Klassifizierung und Messung von Einnahmen und Ausgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts Paragraph 10 Artikel 16 (Amtsblatt der RS 54/02) aufgeführt. Dies sind alle direkten Ausgabestellen des Haushalts sowie öffentliche Treuhandfonds, ZZZS (Nationales Gesundheitsversicherungsinstitut) und SPIZ (Nationale Pensionsfonds).
Um die Erklärung über die Aufzeichnungen der Regeln zur Erstellung von Jahresberichten für den Haushalt, die Haushaltsausgabeeinheiten und andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts Artikel 21 bis Artikel 25 des Anhangs 3/A der zitierten Regeln (Einnahmen und Ausgaben gemäß den Grundsätzen des Cashflows) zu erstellen, müssen die festgelegten Nutzer des einheitlichen Kontenplans in ihren Buchhaltungsunterlagen die Daten zu Einnahmen und Ausgaben auf der Grundlage des Cashflows mindestens so klassifizieren, wie sie in dem zitierten Formular definiert sind.
Gemäß der Verordnung über die Klassifizierung und Messung von Einnahmen und Ausgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Amtsblatt der RS 54/02) Artikel 3 wird das Prinzip des Cashflows bei der Erstellung einer Aufzeichnung verwendet und nicht das Prinzip des Auftretens von Geschäftsvorfällen, wie hier zitiert:
"Artikel 3
Einnahmen und Ausgaben werden gemäß den Grundsätzen des Cashflows anerkannt. Nach diesem Prinzip werden Einnahmen oder Ausgaben anerkannt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der Geschäftsvorfall, der zu den Einnahmen oder Ausgaben führt, hat stattgefunden sowie
- das Geld oder das Äquivalent wurde in Rechnung gestellt oder bezahlt
Es wird angenommen, dass die Bedingung für die Anerkennung von Einnahmen und Ausgaben, die im zweiten Punkt des vorhergehenden Absatzes definiert ist, auch erfüllt ist, wenn die Forderungen oder Verbindlichkeiten bezüglich der Einnahmen oder Ausgaben auf alternative Weise beglichen werden und kein Cashflow stattgefunden hat.
Ungeachtet der Bestimmung im ersten Punkt des ersten Absatzes dieses Artikels werden die Beträge der in Rechnung gestellten oder bezahlten Vorauszahlungen bezüglich der Einnahmen oder Ausgaben sowie die Einnahmen oder Ausgaben anerkannt, wenn die Beträge in Rechnung gestellt oder bezahlt werden.
Die Beträge der Einnahmen und Ausgaben, die berücksichtigt werden, stammen aus der Zeit, in der der Geschäftsvorfall eintritt, der die Grundlage für deren Feststellung bildet, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Bedingungen des ersten Absatzes dieses Artikels, die für ihre Anerkennung erforderlich sind, erfüllt sind, dargestellt als eine besondere Rückstellung."
Durch das Verfahren zur Übertragung von Aufzeichnungen, das zur Bewertung des Cashflows verwendet wird, buchen wir Einnahmen auch auf Konten zur Erfassung von Einnahmen. Ausgaben werden auf Konten zur Erfassung von Ausgaben gebucht.
Beschreibung der erforderlichen Verfahren:
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Ein spezielles Verfahren wurde erstellt, um die Buchung von bezahlten Einnahmen und Ausgaben mit den festgelegten Haushaltsnutzern zu unterstützen - siehe Übertragung auf Konten zur Erfassung. |