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Verwendung von Daten bei Erwerbungen aus der EU

Verwendung von Daten bei Erwerbungen aus der EU

Verwendung von Daten bei Erwerbungen aus der EU

010379.gif010380.gif010381.gif010411.gif010382.gif010383.gif

Das Mehrwertsteuergesetz sagt in den Artikeln 34 und 62:

34 Artikel

(Erwerb von Waren innerhalb der Gemeinschaft)

(1) Der steuerpflichtige Vorgang entsteht, wenn der Erwerb von Waren innerhalb der Gemeinschaft erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass der Erwerb von Waren innerhalb der Gemeinschaft erfolgt ist, wenn die Lieferung ähnlicher Waren als auf dem Gebiet Sloweniens erfolgt angesehen wird.
    (2) Für den Erwerb von Waren innerhalb der Gemeinschaft entsteht die Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer am 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der steuerpflichtige Vorgang entstanden ist.
    (3) Ungeachtet des zweiten Absatzes dieses Artikels entsteht die Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer, wenn die Rechnung ausgestellt wird, sofern diese Rechnung vor dem 15. Tag des Monats ausgestellt wird, der auf den Monat folgt, in dem der steuerpflichtige Vorgang entstanden ist.

 

62. Artikel

(Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug)

Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer entsteht. Der Steuerpflichtige darf die Mehrwertsteuer nicht früher als in dem Steuerzeitraum abziehen, in dem er die Rechnungen für die ihm erbrachte Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bzw. die Zollanmeldungen für importierte Waren erhalten hat.

 

000001.gif Hier gibt es keine Wechselkursdifferenzen, da Artikel 39 des Mehrwertsteuergesetzes im fünften Absatz sagt:

    (5) Wenn der Wert, der die Grundlage für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bildet, außer bei der Einfuhr von Waren, in einer Fremdwährung angegeben ist, wird für die Umrechnung dieses Wertes in die Landeswährung der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank herangezogen, der am Tag der Entstehung der Steuerpflicht gilt und von der Bank von Slowenien veröffentlicht wird.

Daher wird auch empfohlen, für die Umrechnung von Werten aus einer Fremdwährung in unsere Währung in der Administratorkonsole bei der Methode zur Suche des Wechselkurses das gleiche Datum auszuwählen.

 

Entsprechend ist es erforderlich, die Rechnung für Erwerbungen aus der EU in den Steuerunterlagen so zu erfassen, dass die Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer und das Recht auf Vorsteuerabzug getrennt dargestellt werden.

 

000001.gif Wenn wir möchten, dass die Rechnungen für Erwerbungen aus der EU in die Steuerunterlagen gemäß diesen beiden Artikeln des Mehrwertsteuergesetzes aufgenommen werden, muss vorher das Datum der Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer in der Administratorkonsole

000001.gif festgelegt werden. Auch bei der automatischen Buchung eines Dokuments für Erwerbungen aus der EU füllt das Programm im Buchungsbeleg beim Konto für die Verpflichtung zur berechneten Mehrwertsteuer das Mehrwertsteuerdatum mit dem inder Administratorkonsole

000001.gif ausgewählten Datum, also dem Datum des Verbindungsdokuments 1 bzw. 2. Falls das inder Administratorkonsole

ausgewählte Datum leer oder gleich dem Mehrwertsteuerdatum aus dem Kopf des Dokuments ist, ordnet das Programm eine solche Rechnung den Steuerunterlagen nach dem Standardverfahren zu. Beispiele (in der Administratorkonsole

haben wir für das Datum der Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer das Datum des Verbindungsdokuments 2 ausgewählt:)

1. Erwerb von Waren und Rechnung im gleichen Steuerzeitraum

Die Waren werden am 16.4. erworben, der Ausländer stellt die Rechnung am 18.4. aus, die Rechnung wird am 20.4. empfangen.

18975.gif

 

Die Rechnung wird nach dem üblichen Verfahren erstellt. Im Datumsfeld des Verbindungsdokuments 2 wird das Datum der Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer eingetragen.

18670.gif

Buch der empfangenen Rechnungen - EU:

18671.gif

Automatische Buchung der Rechnung:

2. Erwerb von Waren und Rechnung in verschiedenen Steuerzeiträumen

Die Waren werden am 30.4. erworben, der Ausländer stellt die Rechnung am 1.6. aus, die Rechnung wird am 10.6. empfangen.

 

000001.gif Die Rechnung wird nach dem üblichen Verfahren erstellt. Im Datumsfeld des Verbindungsdokuments 2 wird das Datum der Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer eingetragen.

Falls die Rechnung des Ausländers noch nicht vorliegt, kann das Mehrwertsteuerdatumsfeld im Kopf des Dokuments leer gelassen werden. In diesem Fall erlaubt das Programm dennoch die Erstellung der Steuerunterlagen. Bei der Buchung wird in diesem Fall das Mehrwertsteuerdatum nur beim Konto der Mehrwertsteuerverpflichtung eingetragen.

 

18672.gif

 

Wenn die Rechnung des Ausländers eintrifft, werden die fehlenden Daten in das Dokument eingetragen und das Dokument erneut gebucht!

18673.gif

Buch der empfangenen Rechnungen - EU für Mai:

18674.gif

Buch der empfangenen Rechnungen - EU für Juni:

18675.gif

 


 

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