Im Ur.l.RS, Nr. 37/08 http://www.uradni-list.si/_pdf/2008/Ur/u2008037.pdf wurde die Verordnung veröffentlicht, die ab dem 1.7.2008 gilt. Die Verordnung verpflichtet die Berichterstatter:
- Art,
- Form und
- Art der Einreichung.
http://objave.uradni-list.si/files/RS_-2008-037-01527-OB~P001-0000.PDF
Steuerpflichtige (sowohl juristische als auch natürliche Personen, die eine Tätigkeit ausüben) müssen am Tag der Auszahlung des Einkommens dem Finanzamt eine Abrechnung der Steuerabzüge vorlegen, die aus Folgendem besteht:
- Datenbank (kann mit den aktuellen REK-Formularen mit Ausnahme bestimmter Änderungen und Ergänzungen gleichgesetzt werden),
- individuellen (analytischen) Daten nach einzelnen Steuerpflichtigen – natürlichen Personen, die in die Gesamtdaten (iREK) einbezogen sind
Ab dem 1.7. 2008 werden folgende Formulare abgeschafft:
- Bericht über Einkünfte, die an Nichtansässige ausgezahlt wurden, die in die Abrechnung der Steuerabzüge einbezogen sind,
- Daten von Lohnabrechnungen für Angestellte bei Selbständigen, die für die Berechnung und Kontrolle der Richtigkeit der Berechnung des Steuerabzugs erforderlich sind.
iREK wird so viele sein, wie die Anzahl der Personen im Gesamtrek. Das bedeutet, dass die Auszahlenden-Steuerpflichtigen neben den Gesamtdaten bei jeder Auszahlung des Einkommens auch auf dem iREK-Formular für jeden einzelnen Einkommensempfänger (natürliche Person) berichten müssen.
Das Gesamtrek-1 wird auch von natürlichen Personen, die eine Tätigkeit ausüben, eingereicht. Natürliche Personen, die Tätigkeiten ausüben und Daten aus Lohnabrechnungen für Angestellte bei Selbständigen einreichen mussten, die für die Berechnung und Kontrolle der Richtigkeit der Berechnung des Steuerabzugs erforderlich waren, schlagen ab dem 1.7.2008 Abrechnungen auf die gleiche Weise wie juristische Personen vor (Gesamtrek und iREK).