Für einen allgemeinen Überblick siehe auch
Umsatzsteuerabrechnung.

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Für die korrekte Erfassung der Daten im System der Umsatzsteuerabrechnung
nach vereinnahmter Leistung in der Umsatzsteuerabrechnung ist es notwendig,
die Buchungen der Dokumente und deren Zahlungen für den bestimmten
Steuerzeitraum vorher zu überprüfen.
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In der Umsatzsteuerabrechnung werden die Werte der Dokumente erfasst, die
in das System der vereinnahmten Leistungen fallen und die in einem
bestimmten Steuerzeitraum teilweise oder vollständig bezahlt wurden.
Dokumente, die in das System der fakturierten Leistungen fallen, werden
in der Umsatzsteuererklärung je nach Ausstellungs- oder
Eingangsdatum der Rechnung im bestimmten Steuerzeitraum erfasst.
Zusätzlich zur Umsatzsteuererklärung müssen im System der
Umsatzsteuerabrechnung auch alle noch nicht bezahlten Rechnungen
berichtet werden, die in einem bestimmten Steuerzeitraum ausgestellt
oder empfangen wurden (Artikel 148.f PZDDV).
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In Anlage A zum Formular Umsatzsteuererklärung, das von den Steuerpflichtigen im
System der Umsatzsteuerabrechnung nach vereinnahmter Leistung
ausgefüllt werden muss, werden die Werte der Rechnungen eingetragen,
die in einem bestimmten Steuerzeitraum ausgestellt oder empfangen
wurden, aber in diesem Steuerzeitraum noch nicht bezahlt wurden. |
Für Fehler bei der Umsatzsteuerabrechnung siehe auch
Mitteilungen im
System der Umsatzsteuerabrechnung nach vereinnahmter Leistung.