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PANTHEON™ manual
Quelle: Verordnung über die Bekanntmachung des Gesetzes über die Änderungen des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (ZDDV-1D) (Ul. RS Nr. 18/2011, vom 15.3.2011).
Gemäß dem oben genannten Gesetz wurden im Programm einige Änderungen vorgenommen, die sich auf die Erstellung von Steuerunterlagen für erhaltene Rechnungen auswirken, die ab dem 16.3.2011 (einschließlich dieses Tages) ausgestellt wurden. Die Änderungen sind ab Build 55.52.02 veröffentlicht.
In diesem Abschnitt befinden sich folgende Themen:
Allgemein
Datensammlung
Buch der erhaltenen Rechnungen - 66.a Abschnitt ZDDV-1
Umsatzsteuerabrechnung - 66.a Abschnitt ZDDV-1
Zusätzliche Aufzeichnungen
Beispiele*
* An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass im Kapitel Beispiele nur einige Musterbeispiele aufgeführt sind. In der Praxis kann es viel mehr davon geben.
Der 66.a Abschnitt ZDDV-1D gilt für erhaltene Rechnungen, die am 16.3.2011 oder später ausgestellt wurden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass im Feld Datum des verbindlichen Dokuments 1 im Kopf der erhaltenen Rechnung das Ausstellungsdatum der Rechnung eingetragen wird.