NEUIGKEITEN BEI
DER EINREICHUNG VON REK-FORMULAREN
Ab dem 1.7.2008 beginnt die
verpflichtende Berichterstattung über die Steuerabzüge individuell nach dem
Steuerpflichtigen, die Steuerzahler sind verpflichtet, die sogenannte INDIVIDUELLE REK:

1. Rechtsgrundlagen
2. Formulare
3. Sammel-REK
4. iREK
5. Einreichung von Formularen
ZWECK
DER INDIVIDUELLEN DATEN

DATEN FÜR
DIE BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER
In Anbetracht, dass
die gesetzlich festgelegte Frist 1. 7. 2008 für die Einführung einer neuen
Berichterstattung auf REK-Formularen nicht mit dem Beginn des Kalenderjahres
(und damit des Steuerjahres) übereinstimmt, wird das DURS die Daten für die
Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2008 von den Auszahlenden
sammeln auf die bisher gültige Weise d.h., bis Ende Januar
2009 für alle Auszahlungen im Jahr 2008 (auch für die, für die die Auszahlenden ab
1. 7. 2008 einen individuellen Steuerabzug vorlegen werden). Die so
übermittelten Daten wird das DURS für die Zwecke der jährlichen Einkommensteuerberechnung 2008 verwenden.
Für das Jahr 2008
reichen also alle Nutzer weiterhin Kontrollinformationen ein:
BERICHT ÜBER DAS EINKOMMEN
