Reisekosten sind / sind nicht in iREK enthalten
 |
Beispiel:
Im Juni zahlt das Unternehmen Ama Worka Erstattungen von einer Geschäftsreise in Höhe von 100€. Die Kosten wurden erstattet, sind jedoch an die Nutzung des Firmenfahrzeugs gebunden – Werkzeugzahlung und wir möchten sie nicht im REK-Formular haben. Im Verlauf der Geschäftsreise hatte sie Kosten von 50€, die der Mitarbeiter mit der Geschäftskarte bezahlt hat, und daher haben wir die Kosten des Reiseauftrags nicht bezahlt, aber wir müssen sie melden.
|
In iREK im Feld B06 Erstattungen der Kosten bis zur Regierungsverordnung – Kosten der Geschäftsreise sind einzugeben:
-
Jede Zahlung der Erstattung des Reisemanagements (dokumentiert durch den Reiseauftrag), die vom Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der Verordnung über die steuerliche Behandlung von Kostenerstattungen und anderen Einkünften aus Beschäftigung gezahlt wird. Alle Erstattungen von Reisekosten werden ebenfalls erfasst, die der Arbeitgeber direkt an den Dienstleister zahlt oder die mit der Geschäftskarte des Mitarbeiters bezahlt werden.
-
Jede Zahlung der Erstattung des Reisemanagements (dokumentiert durch den Reiseauftrag), die vom Arbeitgeber gemäß den Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der Verordnung über die steuerliche Behandlung von Kostenerstattungen und anderen Einkünften aus Beschäftigung gezahlt wird. Für die Erstattung von Reisekosten auf einer Geschäftsreise gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 5 der Verordnung, auch Erstattung von Gebühren für Verpflegung, Kraftstoffkosten, Werkzeuge, Parkgebühren usw.…
-
Im Falle von Transportkosten auf einer Geschäftsreise, wenn ein Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel oder sein/ihr privates Fahrzeug nutzt, werden alle Erstattungen, die dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber gezahlt werden oder mit der Geschäftskarte bezahlt wurden. Diese Kosten werden auch auf einem Reiseauftrag angezeigt (Werkzeuge, Parkgebühren und Gebühren usw.…)
-
Wenn ein Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug für eine Geschäftsreise nutzt, werden die Kilometerkosten nicht auf der Reise eingetragen. Die Erstattung von Reisekosten auf den Geschäftsreisen, die mit dem Firmenfahrzeug verbunden sind, werden nicht im Feld B06 eingetragen (Kraftstoff, Maut, Vignetten usw…)

Im Panel direkte Kosten haben wir bei einer Kostenart ausgewählt, die nicht ausgezahlt wird und in iREK enthalten ist. Für die Kosten, die wir zahlen, aber nicht melden möchten, wählen wir im iREK-Feld „Nicht in iREK enthalten“.
Bei der Erstellung von Reiseaufträgen für REK wird ein Beispiel eines Reiseauftrags angezeigt:
