O - Original
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Das Original ist das erste Dokument, das Sie für das ausgewählte REK-Formular, das Zahlungsdatum, die Art des Einkommens und die Auszahlung einreichen. Für denselben Datensatz können Sie mehrere Originals haben.
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P - Korrektur innerhalb von 60 Tagen nach der Einreichung
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Korrektur gemäß Art. 53 des ZDavP-2, wir korrigieren das Basisformular und die Analytik. Die Art der Korrektur können wir nur in einem Fall durchführen, wenn wir ein vorheriges Dokument haben. Da wir mehrere Originals für denselben Datensatz haben können, müssen wir wissen, welches vorherige Dokument mit einem neuen Dokument korrigiert wird. Jede Korrektur hat zwei Verweise auf das vorherige Dokument, was näher erläutert wird in den Dokumentenketten.
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Z - Korrektur innerhalb von 12 Monaten (für Reduzierungen)
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Korrektur gemäß Art. 53 des ZDavP-2, wir korrigieren das Basisformular und die Analytik. Die Art der Korrektur können wir nur in einem Fall durchführen, wenn wir ein vorheriges Dokument haben. Da wir mehrere Originals für denselben Datensatz haben können, müssen wir wissen, welches vorherige Dokument mit einem neuen Dokument korrigiert wird. Jede Korrektur hat zwei Verweise auf das vorherige Dokument, was näher erläutert wird in den Dokumentenketten.
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I - Selbstregistrierung bei Erhöhung
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(ist eine Korrektur oder ein Original, wenn bis zu 30 Tage nach dem Zahlungsdatum kein Formular eingereicht wurde). Korrektur gemäß Art. 53 des ZDavP-2, wir korrigieren das Basisformular und die Analytik. Die Art der Korrektur können wir nur in einem Fall durchführen, wenn wir ein vorheriges Dokument haben. Da wir mehrere Originals für denselben Datensatz haben können, müssen wir wissen, welches vorherige Dokument mit einem neuen Dokument korrigiert wird. Jede Korrektur hat zwei Verweise auf das vorherige Dokument, was näher erläutert wird in den Dokumentenketten.
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A - Korrektur der Analytik
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Korrektur des einzigen Analytikformulars, Korrekturen können bis einschließlich 31.01. für das vergangene Jahr gemeldet werden. Jede Korrektur hat zwei Verweise auf das vorherige Dokument, was näher erläutert wird in den Dokumentenketten.
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V - Korrektur mit Erhöhung oder Reduzierung der Haftung
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Der Steuerpflichtige nimmt eine solche Anpassung vor, wenn er dies innerhalb der gesetzlichen Frist zur Einreichung einer Korrektur ohne Nutzung einer anderen Möglichkeit zur Einreichung einer Korrektur der Berechnung vornimmt – Korrektur gemäß Art. 53 oder 54 des ZDavP-2, oder eine Korrektur, die auf der Grundlage der Selbstregistrierung eingereicht wurde
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R - Bericht gemäß Art. 52 des ZDap-2 eingereicht
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Der Steuerpflichtige reicht das REK-Formular in einem Fall ein, wenn er aus gerechtfertigten Gründen (gerechtfertigte Gründe, die der Steuerpflichtige nicht voraussehen oder deren Entstehung oder Verhinderung beeinflussen konnte) am Datum der Zahlung des Einkommens nicht vorlegen konnte. Die Berechnung muss von einem Vorschlag zur Einreichung der Berechnung nach dem Datum der Einkommenszahlung begleitet sein. Wenn der Steuerpflichtige es versäumt, die Berechnung des REK gleichzeitig mit dem Vorschlag einzureichen, wird die Steuerbehörde das Datum für die Einreichung der Berechnung des REK durch einen Beschluss festlegen. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige die REK-Berechnung innerhalb der durch den Beschluss festgelegten Frist einreichen und den Beschluss als Anhang zur Berechnung des REK beifügen.
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S - Rückgängigmachung
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Wird verwendet, wenn wir ein Dokument für:
- Die falsche Person,
- Falsches Zahlungsdatum,
- Falsche Art des Einkommens,
- Falsche Zahlung,
- Wenn eine falsche „Durchschnittsbildung“ ausgewählt wurde,
- Oder wenn fälschlicherweise das Feld 004 für ein deaktiviertes Unternehmen in REK-1 ausgewählt wurde.
Die Rückgängigmachung kann nur auf dem letzten gültigen Dokument durchgeführt werden. Jede Rückgängigmachung hat zwei Verweise auf das vorherige Dokument. Jede Korrektur hat zwei Verweise auf das vorherige Dokument, was näher erläutert wird in den Dokumentenketten.
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