Auf dem Formular REK-1 werden die Auszahlungen für die Arten von Einkünften BIS EINSCHLIESSLICH PHASE F!
Welche Arten von Einkünften auf das Formular REK-1 gehören und in welche Rubrik sie eingetragen werden sollen, bestimmen wir mit der Einkunftsart im Kodierungsverzeichnis der Einkunftsarten.
Falls der Urlaubsgeld in zwei oder mehr Teilen ausgezahlt wurde, öffnet das Programm vor der Erstellung des Ausdrucks ein Fenster. Hier können wir durch Ankreuzen eines Kästchens angeben, dass uns für das Urlaubsgeld, das in zwei Teilen ausgezahlt wurde, ein kumulativer Ausdruck erstellt wird.
Ebenso bietet das Programm einen kumulativen Ausdruck für alle Lohnabrechnungen an, die in mehreren Teilen für denselben Zeitraum ausgezahlt wurden:
Beträge werden in Tolaren mit Hundertstel eingetragen.
Dieses Formular wird den zuständigen Steuerbehörden von allen juristischen Personen und anderen Auszahlern (außer natürlichen Personen) vorgelegt, die persönliche Bezüge auszahlen (im Folgenden: Auszahler). Der Steuerpflichtige legt das Formular der Steuerbehörde vor, bei der er im Steuerregister eingetragen ist, auch wenn die Auszahlung über ein Sonderkonto eines Teils der juristischen Person oder eines Teils anderer Auszahler erfolgt.
Für jede Art der Auszahlung wird ein eigenständiges Formular eingereicht, unabhängig davon, dass verschiedene persönliche Bezüge gleichzeitig ausgezahlt werden (z. B. ein eigenständiges Formular für Löhne und Lohnersatzleistungen, ein eigenständiges Formular für Urlaubsgeld, ein eigenständiges Formular für Jubiläumsprämien und andere Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis). Die Formulare werden der Steuerbehörde am Tag der Auszahlung der persönlichen Bezüge vorgelegt.
Für Auszahlungen von persönlichen Bezügen in mehreren Teilen für einen einzelnen Monat und für Auszahlungen über Sonderkonten von Zweigstellen von Wirtschaftssubjekten, Sonderkonten von Abteilungen von Institutionen sowie anderen Sonderkonten von Auszahlern werden die Daten im Formular kumulativ auf der Ebene des Steuerpflichtigen für jeden Monat ausgewiesen und auch bei jeder Auszahlung vorgelegt. Kumulative Formulare auf der Ebene des Steuerpflichtigen werden bei jeder Auszahlung separat vorgelegt, auch wenn der Auszahler das Urlaubsgeld in mehreren Teilen auszahlt.
In die Spalte »abgerechnet« werden Daten nur eingetragen, wenn die Beiträge lediglich abgerechnet und nicht bezahlt werden.
In die Spalte »zur Zahlung« werden Daten für abgerechnete Beiträge eingetragen, die auch bezahlt werden.
FELD |
WOHER ES GEFÜLLT WIRD |
Name des Steuerpflichtigen |
Es wird der Name des Steuerpflichtigen - Auszahlers angezeigt. Diese Information wird aus dem Namen im Kodierungsverzeichnis der Subjekte |
Grunddaten, für das Unternehmen, das wir in der Administratorkonsole | ... | Unternehmen |
Grunddaten als Unser Unternehmen definiert haben. |
Adresse |
Es wird die Adresse des Steuerpflichtigen - Auszahlers angezeigt. Diese Information wird aus der Adresse und Post im Kodierungsverzeichnis der Subjekte |
Grunddaten, für das Unternehmen, das wir in der Administratorkonsole | ... | Unternehmen |
Grunddaten als Unser Unternehmen definiert haben. |
Art der Auszahlung |
Es wird die Art der Auszahlung angezeigt (z. B. Löhne und Lohnersatzleistungen, andere persönliche Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis wie Urlaubsgeld, Jubiläumsprämien, ...). Diese Information wird aus dem Namen im Kodierungsverzeichnis
Dokumentarten, für die Lohnabrechnung, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). |
Für den Monat |
Diese Information wird aus
Zeitraum, für die Lohnabrechnung, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). |
Auszahlungsdatum |
Es wird das Auszahlungsdatum eingetragen. Diese Information wird aus
Auszahlungsdatum, für die Lohnabrechnung, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). |
Steuernummer |
Es wird die Steuernummer des Auszahlers angezeigt. Diese Information wird aus der Steuernummer im Kodierungsverzeichnis der Subjekte |
Grunddaten, für das Unternehmen, das wir in der Administratorkonsole | ... | Unternehmen |
Grunddaten als Unser Unternehmen definiert haben. |
Registrierungsnummer |
Es wird die Registrierungsnummer des Auszahlers angezeigt. Diese Information wird aus der Registrierungsnummer im Kodierungsverzeichnis der Subjekte |
Grunddaten, für das Unternehmen, das wir in der Administratorkonsole | ... | Unternehmen |
Grunddaten als Unser Unternehmen definiert haben. |
Transaktionskonto |
Es wird die Nummer des Transaktionskontos des Auszahlers angezeigt. Diese Information wird aus dem Konto im Kodierungsverzeichnis der Subjekte | Konten |
Tolarkonto, für das Unternehmen, das wir in der Administratorkonsole | ... | Unternehmen |
Grunddaten als Unser Unternehmen definiert haben, für das Konto mit der niedrigsten Positionsnummer. |
Anzahl der Beschäftigten |
Es wird die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer angezeigt, denen Löhne oder Lohnersatzleistungen ausgezahlt werden, die in diesem Formular enthalten sind, wobei auch Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die weniger als Vollzeit beschäftigt sind. Diese Information wird basierend auf der Anzahl der Beschäftigten berechnet, die eine Lohnabrechnung für die Abrechnung haben, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). |
Nettobetrag |
Es wird der Nettobetrag der Löhne (Löhne und alle Lohnersatzleistungen, unabhängig davon, ob sie die juristische Person belasten oder ob sie der juristischen Person vom Haushalt und den Institutionen erstattet werden) und anderer persönlicher Bezüge angezeigt. Nettobeträge der Arbeitnehmer, die eine Lohnabrechnung für die Abrechnung haben, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). |
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A. GRUNDLAGE FÜR STEUERN UND BEITRÄGE DER ARBEITNEHMER |
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10 a. Lohn und Lohnersatz - juristische Personen außer Invalidenunternehmen |
Bruttolohn der Arbeitnehmer, die eine Lohnabrechnung für die Abrechnung haben, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). Gilt für Unternehmen, die in der Administratorkonsole | ... | Löhne |
Grunddaten im Feld Art des Auszahlers einen Wert ungleich Invalidenunternehmen haben. |
11 b. Lohn und Lohnersatz - Invalidenunternehmen |
Bruttolohn der Arbeitnehmer, die eine Lohnabrechnung für die Abrechnung haben, die wir auf dem Formular anzeigen (ist als Bedingung für den Ausdruck ausgewählt). Gilt für Unternehmen, die in der Administratorkonsole | ... | Löhne |
Grunddaten im Feld Art des Auszahlers einen Wert ungleich Invalidenunternehmen haben. |
c. Differenz bis zum Mindestlohn |
Es wird die Differenz bis zum Mindestlohn angezeigt, die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung gemäß dem Gesetz über Renten- und Invalidenversicherung (Amtsblatt RS, Nr. 106/99, 72/00, 124/00, 109/01 und 108/02, im Folgenden: Gesetz über Renten- und Invalidenversicherung) sowie der Beiträge zur Elternversicherung gemäß dem Gesetz über Elternversicherung und Familienleistungen (Amtsblatt RS, Nr. 97/01, im Folgenden: Gesetz über Elternversicherung und Familienleistungen) ist, wenn der ausgezahlte Lohn oder Lohnersatz niedriger ist als der Mindestlohn, und ist bereits in der Angabe unter der laufenden Nummer (10) oder (11) enthalten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung des Versicherten und des Arbeitgebers von der Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem ausgezahlten Lohn bzw. Lohnersatz, der niedriger ist als der Mindestlohn, zu zahlen. Die Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung des Versicherten von der Differenz bis zum Mindestlohn werden unter der laufenden Nummer (25) eingetragen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Beitrag zur Elternversicherung des Versicherten von der Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem ausgezahlten Lohn bzw. Lohnersatz, der niedriger ist als der Mindestlohn, zu zahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beitrag zur Elternversicherung des Arbeitgebers von der Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem ausgezahlten Lohn bzw. Lohnersatz, der niedriger ist als der Mindestlohn, zu zahlen.
Diese Angabe stellt die Differenz bis zum Mindestlohn - abgerechnet dar. Dies tritt auf, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und daher eine niedrigere Grundlage für Beiträge als der Mindestlohn hat. In diesem Fall werden von dem Betrag, der in diesem Feld eingetragen ist, Beiträge berechnet, dieser Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt. In dieses Feld gehört
Einkunftsart, die den Einkunftstyp M-Differenz bis zum Mindestlohn ausgewählt hat. Wenn wir möchten, dass diese Einkunftsart automatisch bei der Lohnabrechnung hinzugefügt wird, müssen wir in der Vorbereitung der Abrechnung |
Vorbereitung
den Schalter Differenz bis zum Mindestlohn markieren. |
d. Lohnersatzleistungen, die juristische Personen nicht belasten |
Es wird die Beträge der Lohnersatzleistungen angezeigt, die juristische Personen, die Löhne auszahlen, nicht belasten und die den juristischen Personen vom Haushalt und den Institutionen erstattet werden. Die Angabe ist bereits unter der laufenden Nummer (10) oder (11) enthalten. |
12 Grundlage II (Grundlage für Beiträge von Lohnersatzleistungen gemäß den Vorschriften der Renten- und Invalidenversicherung) |
Es wird die Grundlage für Beiträge von Lohnersatzleistungen gemäß den Vorschriften der Renten- und Invalidenversicherung (»Arbeitsinvaliden«) angezeigt, die bereits in der Angabe unter der laufenden Nummer (10) oder (11) enthalten ist. Von dieser Grundlage werden die Beiträge zur sozialen Sicherheit nur abgerechnet (fiktiv abgerechnete Beiträge) mit dem Ziel, die Grundlage für die Steuer auf persönliche Bezüge zu ermitteln. Diese Angaben werden nur in die Spalte »abgerechnet« eingetragen. |
13 Grundlage III (Grundlage für Beiträge bei unbezahlter Abwesenheit) |
Es wird die Grundlage für Beiträge zur sozialen Sicherheit im Falle unbezahlter Abwesenheit von der Arbeit angezeigt, von der die Beiträge zur sozialen Sicherheit abgerechnet und bezahlt werden (außer dem Beitrag zur Beschäftigung, der in diesen Fällen nicht abgerechnet und bezahlt werden muss), die bereits in der Angabe unter der laufenden Nummer (10) oder (11) enthalten ist.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung des Versicherten und des Arbeitgebers zu zahlen
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14 Grundlage IV (Grundlage für Steuern auf persönliche Bezüge) |
Es wird die Summe der Grundlagen für die Steuer auf persönliche Bezüge angezeigt, die der Auszahler ermittelt, um die Vorauszahlung der Einkommensteuer für jeden einzelnen Arbeitnehmer abzurechnen und zu zahlen. |
15 a. Sachleistungen |
Es wird die Angabe für Bezüge in Form von Sachleistungen und Anreizen eingetragen, die im jeweiligen Monat in die Grundlage für die Steuer auf persönliche Bezüge und in die Grundlage für Beiträge zur sozialen Sicherheit einbezogen werden. |
16 b. Kosten über die Regierungsverordnung hinaus |
Es wird der Betrag der Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit angezeigt, die über die Höhe hinausgehen, die durch die Regierungsverordnung festgelegt ist. |
17 Grundlage V (Grundlage für Beiträge von anderen persönlichen Bezügen, außer für Beiträge von Urlaubsgeld) |
Von der Grundlage V) werden Beiträge zur sozialen Sicherheit abgerechnet, die von anderen persönlichen Bezügen, außer für Urlaubsgeld, bezahlt werden, von denen die Beiträge von der Grundlage, die unter Grundlage
V b) angegeben ist, gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit (Amtsblatt RS, Nr. 5/96, 34/96, 3/98, 81/00 und 97/01, im Folgenden: Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit) und für eingezahlte Prämien der freiwilligen zusätzlichen Rentenversicherung gemäß dem Gesetz über Renten- und Invalidenversicherung, von denen die Beiträge zur sozialen Sicherheit von der Grundlage, die unter Grundlage V d) ausgewiesen ist, abgerechnet werden. |
Grundlage V a) (Grundlage für die Steuer auf Bezüge unter Grundlage V) |
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Grundlage V b) (Grundlage für Beiträge von Urlaubsgeld) |
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Grundlage V c) (Grundlage für die Steuer auf Urlaubsgeld) |
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Grundlage V d) (Grundlage für Beiträge von Prämien für freiwillige zusätzliche Rentenversicherung gemäß ZPIZ-1) |
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Grundlage V e) (Grundlage für die Steuer auf Prämien für freiwillige zusätzliche Rentenversicherung gemäß ZPIZ-1) |
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B. GRUNDLAGE FÜR BEITRÄGE DER ARBEITGEBER |
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Grundlage VI (Grundlage für Beiträge) |
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18 a. juristische Personen außer Invalidenunternehmen |
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19 b. Invalidenunternehmen |
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Grundlage VI c) (Grundlage für Beiträge bei unbezahlter Abwesenheit) |
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Grundlage VI d) (Grundlage für Beiträge von Sachleistungen) |
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Steuer |
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20 EINKOMMENSTEUER |
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Beiträge zur sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer |
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21 Krankenversicherung |
Beitrag der Arbeitnehmer zur Krankenversicherung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
22 Renten- und Invalidenversicherung |
Beitrag der Arbeitnehmer zur Renten- und Invalidenversicherung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
23 Beschäftigung |
Beitrag der Arbeitnehmer zur Beschäftigung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
24 Elternversicherung |
Beitrag der Arbeitnehmer zur Elternversicherung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
25 Renten- und Invalidenversicherung (Differenz bis zum Mindestlohn) |
Beitrag zur Renten- und Invalidenversicherung von der Differenz bis zum Mindestlohn gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
26 Renten- und Invalidenversicherung (unbezahlte Abwesenheit) |
Beitrag zur Renten- und Invalidenversicherung von unbezahlter Abwesenheit gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
27 insgesamt |
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Beiträge zur sozialen Sicherheit der Arbeitgeber |
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28 Krankenversicherung |
Beitrag der Arbeitgeber zur Krankenversicherung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
29 Renten- und Invalidenversicherung |
Beitrag der Arbeitgeber zur Renten- und Invalidenversicherung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
30 Beschäftigung |
Beitrag der Arbeitnehmer zur Beschäftigung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
31 Elternversicherung |
Beitrag der Arbeitnehmer zur Elternversicherung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
32 Arbeitsunfälle |
Beitrag der Arbeitgeber für Arbeitsunfälle gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit. |
35 insgesamt |
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36 Erhöhung |
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37 von 12 auf 14 Monate |
Beitrag für die Versicherungszeit, die mit der Erhöhung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit angerechnet wird. |
38 von 12 auf 15 Monate |
Beitrag für die Versicherungszeit, die mit der Erhöhung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit angerechnet wird. |
39 von 12 auf 16 Monate |
Beitrag für die Versicherungszeit, die mit der Erhöhung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit angerechnet wird. |
40 von 12 auf 17 Monate |
Beitrag für die Versicherungszeit, die mit der Erhöhung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit angerechnet wird. |
41 von 12 auf 18 Monate |
Beitrag für die Versicherungszeit, die mit der Erhöhung gemäß dem Gesetz über Beiträge zur sozialen Sicherheit angerechnet wird. |
42 insgesamt |
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Zusätzliche Rentenversicherung ZPIZ-1 |
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43 Beitrag für die obligatorische zusätzliche Rentenversicherung |
Es wird die Anzahl der Versicherten angezeigt, die in die obligatorische zusätzliche Rentenversicherung gemäß dem Gesetz über Renten- und Invalidenversicherung einbezogen sind, sowie der Betrag der eingezahlten Beiträge in die obligatorische zusätzliche Rentenversicherung. |
44 Prämie für freiwillige zusätzliche Rentenversicherung |
Es wird die Anzahl der Versicherten angezeigt, für die der Arbeitgeber gemäß dem Gesetz über Renten- und Invalidenversicherung die Prämie für freiwillige zusätzliche Rentenversicherung ganz oder teilweise zahlt, sowie der Betrag der vom Arbeitgeber eingezahlten Prämien in die freiwillige zusätzliche Rentenversicherung. |
Datum |
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Stempel |
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Unterschrift der verantwortlichen Person |
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