Im Subjektverzeichnis können wir nur
eine Steuernummereingeben. Die Steuernummer wird auch nicht in Dokumenten aufgezeichnet - dort ist nur die Subjektnummer vermerkt.
Wenn wir also mit einem Subjekt arbeiten, das ein Mutterunternehmen ist und uns Waren von verschiedenen juristischen Personen aus verschiedenen EU-Ländern liefert (oder in diesen Ländern nur für USt-Zwecke identifiziert ist), können wir zur Erstellung von Steuerunterlagen die Daten über die 3. Person verwenden, die in jedem Dokument des Moduls Bestellungen und Waren verfügbar ist.
Beispiel für die Übernahme:
Wir bestellen Waren beim Mutterlieferanten, der die Waren jedoch aus verschiedenen Standorten und damit auch aus verschiedenen Ländern versendet, wobei jeder Absender seine eigene USt-ID hat. Finanzielle Verpflichtungen erfassen wir und zahlen an den Mutterlieferanten.
1. Subjektverzeichnis
Im Subjektverzeichnis geben wir die Daten des Mutterunternehmens ein, z.B.
- Foreign Partner Ltd. mit der Steuernummer GB 999 999 999 99
Dieser Partner ist auch in Italien für USt-Zwecke identifiziert. Zu diesem Zweck geben wir im Subjektverzeichnis auch die Daten der österreichischen Niederlassung ein, z.B.
- WIBITEX S.r.l. mit der Steuernummer IT 8888888
Zur Vereinfachung der Eingabe können wir diesem Partner als Zahler (siehe Panel
Kunde des Partnerverzeichnisses) den Namen des Mutterunternehmens eingeben. Dies ermöglicht es uns, bei der Eingabe eines neuen Dokuments die 3. Person auszuwählen, und das Programm sucht automatisch die Daten der 1. Person (Zahler der Waren) und füllt sie aus.
2. Dokument
Im Dokument geben wir als erste Person den Partner ein, mit dem wir auch eine finanzielle Verpflichtung eingehen werden, die auf dem Lagerkarton erscheinen wird, kurz gesagt, den Partner, der das Geschäft führt und in Großbritannien für USt identifiziert ist.
Als 3. Person geben wir den Partner ein, der tatsächlich einen Eintrag im Partnerverzeichnis mit einer anderen USt-Identifikationsnummer darstellt.
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Standardmäßig ist die Information über die 3. Person des Partners identisch mit der 1. Person im Dokument, daher haben wir bei Erwerbungen, bei denen eine solche Unterscheidung nicht erforderlich ist, bereits die Daten der 1. Person in den Informationen über die 3. Person übernommen.
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3. Buch der erhaltenen Rechnungen für Erwerbungen von Waren innerhalb der Gemeinschaft und USt-V
Der Partner im Auszug des Buches der erhaltenen Rechnungen ist standardmäßig die 1. Person. Für unser Beispiel verwenden wir jedoch im Auszug die 3. Person, was bedeutet, dass sowohl der Status des Partners (Steuerpflichtiger usw.) als auch seine Steuernummer unter den Daten der 3. Person gesucht werden.
Parameter werden separat für das Buch der erhaltenen Rechnungen der EU und separat für die anderen Bücher eingestellt, worauf uns der Titel des Auswahlfeldes hinweist. Dieser ist für EU-Bücher:

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Parteien, die solche Geschäftsfälle haben, können die Daten über die 3. Person daher NUR AUSNAHMSWEISE für andere Zwecke verwenden, für die diese Information nützlich sein könnte (wir können z.B. keine Daten über den inländischen Spediteur bei der Einfuhr aus der EU eingeben). |
Auszug aus dem Buch der erhaltenen Rechnungen:

Auch für die Abrechnung USt-V und den Auszug USt-V wird das Programm dieselben Parameter wie für den Auszug des USt-Buchs verwenden.
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Wenn Sie diese Methode verwenden oder benötigen, empfehlen wir Ihnen, ALLE erhaltenen Rechnungen aus der EU nach der 3. Person auszustellen und abzurechnen. |
Beispiel für die Ausstellung:
Wir fakturieren die Waren an den Mutterkunden, versenden sie jedoch an verschiedene Standorte und damit auch in verschiedene Länder, wobei jeder Empfänger seine eigene USt-ID hat. Finanzielle Forderungen erfassen wir und erhalten Zahlungen vom Mutterkunden.
1. Subjektverzeichnis
Der Vorgang ist derselbe wie bei der Übernahme.
2. Dokument
Ähnlich wie bei der Übernahme geben wir im Dokument als erste Person den Partner ein, mit dem wir auch eine finanzielle Forderung eingehen werden, die auf dem Lagerkarton erscheinen wird, kurz gesagt, den Partner, der das Geschäft führt und in Großbritannien für USt identifiziert ist. Als 3. Person geben wir den Partner ein, der tatsächlich einen Eintrag im Partnerverzeichnis mit einer anderen USt-Identifikationsnummer darstellt.
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Standardmäßig ist die Information über die 3. Person des Partners identisch mit der 1. Person im Dokument, daher haben wir bei Erwerbungen, bei denen eine solche Unterscheidung nicht erforderlich ist, bereits die Daten der 1. Person in den Informationen über die 3. Person übernommen. |

3. Buch der ausgestellten Rechnungen für Lieferungen von Waren innerhalb der Gemeinschaft, vierteljährlicher Bericht und USt-V
Der Partner im Auszug des Buches der ausgestellten Rechnungen ist standardmäßig die 1. Person. Für unser Beispiel verwenden wir jedoch im Auszug die 3. Person, was bedeutet, dass sowohl der Status des Partners (Steuerpflichtiger usw.) als auch seine Steuernummer unter den Daten der 3. Person gesucht werden.
Parameter werden separat für das Buch der ausgestellten Rechnungen der EU und separat für die anderen Bücher eingestellt, worauf uns der Titel des Auswahlfeldes hinweist. Dieser ist für EU-Bücher:

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Parteien, die solche Geschäftsfälle haben, können die Daten über die 3. Person daher NUR AUSNAHMSWEISE für andere Zwecke verwenden, für die diese Information nützlich sein könnte (wir können z.B. keine Daten über den inländischen Spediteur bei der Ausfuhr aus der EU eingeben). |
Auszug aus dem Buch der ausgestellten Rechnungen für Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft:

Vierteljährlicher Bericht USt-V
Der Auszug des vierteljährlichen Berichts verwendet dieselben Parameter wie der Auszug des Buches der ausgestellten Rechnungen. Wenn wir also für den Auszug den Partner als 3. Person auswählen (so wie im Buch der ausgestellten Rechnungen), wird der Auszug des vierteljährlichen Berichts:

Auch für die Abrechnung USt-V und den Auszug USt-V wird das Programm dieselben Parameter wie für den Auszug des Buches und des vierteljährlichen Berichts verwenden.
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Wenn Sie diese Methode verwenden oder benötigen, empfehlen wir Ihnen, ALLE ausgestellten Rechnungen für die EU nach der 3. Person auszustellen und abzurechnen. |