Selbständige oder SPs müssen für sich selbst die Beiträge zur Sozialversicherung abrechnen.
In diesem Fall geben wir bei der Vorbereitung der Abrechnung zwei Arten von Einkommen ein. Mit der ersten werden wir die Brutto-Basis für die Berechnung der Beiträge ermitteln. In der Berechnungsformel beziehen wir uns auf die Felder, in die wir die Netto-Versicherungsbasis eingegeben haben, die wir mit dem Umrechnungsfaktor zur Brutto-Basis multiplizieren.
Wir bestimmen welche Art von Arbeit uns dieses Einkommen darstellt und für diese Art von Arbeit legen wir die Beiträge fest, die für Selbständige zu zahlen sind.

Mit der zweiten Einkommensart ziehen wir den Nettobetrag ab, da wir ihn uns nicht auszahlen.

So wird das Programm für alle Beiträge, wie wir es für diese Art von Arbeit festgelegt haben, Belege erstellen, jedoch keinen Beleg für die Auszahlung des Nettobetrags erstellen.
Die Vorbereitung der Abrechnung, mit der wir die Beiträge abrechnen, in diesem Fall
sieht folgendermaßen aus:

In diesem Fall haben wir die Netto-Versicherungsbasis in das Feld Indexwert eingegeben. So stellen wir sicher, dass das Programm diese Information auf
dem Formular ausgibt, mit dem wir die Daten über die abgerechneten Beiträge zur Sozialversicherung anzeigen.
Datalab PANTHEON 5.5 Anleitung:
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