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Beispiel der Berechnung für die erste beschäftigte Mutter mit Kind bis

 

Beispiel der Berechnung für die erste beschäftigte Mutter mit Kind bis 3 Jahre

 

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ZPIZ-2 Artikel 157 sieht die Rückerstattung der Beiträge der Arbeitgeber für die erste Beschäftigung vor. Arbeitgeber können für Arbeitnehmer, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Mütter, die für ein Kind bis zum dritten Lebensjahr sorgen, die Rückerstattung der Arbeitgeberbeiträge für das erste Jahr der Beschäftigung in Höhe von 50 % und im zweiten Jahr in Höhe von 30 % der Arbeitgeberbeiträge geltend machen, wenn sie sich erstmals unbefristet anstellen lassen und mindestens zwei Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt bleiben.

Das Ministerium für Arbeit hat die Bestimmungen zur Rückerstattung der Beiträge noch nicht veröffentlicht, sobald die Bestimmungen bekannt sind, wird es möglich sein, einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge aus der Lohnabrechnung zu erstellen, derzeit sind die Bestimmungen nur auf dem Formular REK und iREK sichtbar.

 

Das Geschlecht wird im Personalordner unter Grunddaten festgelegt.

Das Alter des Kindes wird anhand des Geburtsdatums im Panel Familienmitglieder bestimmt.

In dem Arbeitsbuch haben wir die erste Beschäftigung im Unternehmen mit weniger als zwei Jahren eingetragen, in unserem Fall am 30.11.2012.

In den Parametern zur Berechnung der Löhne müssen wir das Feld Erste Beschäftigung markieren.

Wenn wir das Feld Erste Beschäftigung nicht markieren, gibt IRIS bei der Lohnabrechnung eine Warnung aus.

Auf der Lohnabrechnung werden die Beiträge wie bei einer normalen Lohnabrechnung angezeigt. Die Änderung erfolgt auf dem Formular REK-1, also wie wir es ab dem Abrechnungszeitraum 2013-07 festgehalten haben.

 

Im Formular iREK wird das Feld A019 markiert.

 



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