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Übernahme von einem Nichtansässigen - gezahlter Vorschuss

Übernahme von einem Nichtansässigen - gezahlter Vorschuss

Übernahme von einem Nichtansässigen - gezahlter Vorschuss

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Devisenvorschüsse enthalten keine Steuer (Export ist nicht steuerpflichtig, Import ist nicht im Voraus steuerpflichtig, sondern in der Steuer- und Zollabrechnung nach ECL) und werden daher überhaupt nicht gebucht. Für die Buchung des Abflusses/Eingangs nach dem Vorschuss dienen die Auszüge, sie werden jedoch mit der Forderung/Verpflichtung durch Schließung der Vorschüsse.

Ausnahme sind Vorschüsse an Nichtansässige, bei denen die Steuerpflichtigen in der Republik Slowenien nach dem Prinzip der Selbstbesteuerung verpflichtet sind, die Mehrwertsteuer auf diese Erwerbungen selbst zu berechnen und zu zahlen. (Siehe 17. Artikel ZDDV.)

Beispiel: Ein Lieferant aus dem Ausland wird uns die Kosten für die erbrachte Beratungsdienstleistung in Höhe von 100 EUR in Rechnung stellen. Für die erbrachte Dienstleistung verlangt er einen Vorschuss in voller Höhe.

In diesem Fall geben wir nur die Details an, die im allgemeinen Beispiel nicht bereits behandelt wurden - siehe Beispiel für die Zahlung und Schließung des gegebenen Vorschusses.

1. Wir überweisen dem Lieferanten den vereinbarten Betrag

Wie bei Vorschüssen für die Lieferung von Waren auf dem heimischen Markt buchen wir zunächst den Auszug oder überweisen dem Käufer 100 EUR.

2. Wir erstellen eine Rechnung für den Vorschuss

Von einem solchen Vorschuss sind wir verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu berechnen. Den Vorschuss geben wir in der Dokumentenart für Devisenvorschüsse ein (siehe vordefiniertes Beispiel Gezahlte Vorschüsse für den Import).

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Die Buchung einer solchen Rechnung für den Vorschuss wird nur die berechnete Mehrwertsteuer - 20 EUR, die wir auf das Konto der Forderung für den Eingangssteuer und das Konto der im Voraus berechneten Steuern buchen.

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3. Wir geben die erhaltene Rechnung ein 

Dabei können wir die Funktion Hinzufügen nutzen - wir fügen die Daten aus der Vorschussrechnung in die ausgestellte Rechnung ein.

Diese Rechnung buchen wir mit dem üblichen Verfahren der automatischen Buchung der erhaltenen Rechnung.

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4. Wir verknüpfen die erhaltene Rechnung mit dem gegebenen Vorschuss

000001.gif Im Auswahl- und Verknüpfungsbereich für Vorschüsse mit der erhaltenen Rechnung stehen uns nur die Vorschüsse zur Verfügung, die in derselben Währung wie unsere erhaltene Rechnung nominell sind!
000001.gif Der bezahlte Betrag und der Mehrwertsteuerbetrag aus der Vorschussrechnung sind in SIT zum Kurs aus der Vorschussrechnung ausgewiesen. Der ausgewählte Betrag und die ausgewählte Mehrwertsteuer werden jedoch in SIT zum Kurs aus der erhaltenen Rechnung umgerechnet. 

Daher muss in einigen Fällen der ausgewählte Betrag und der Mehrwertsteuerbetrag MANUELL eingegeben werden, sodass dieser dem Gegenwert in Devisen des Vorschusses entspricht. (Es ist eine Korrektur dieser Funktion geplant, sodass eine manuelle Korrektur nicht mehr erforderlich sein wird.)

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5. Wir buchen die negative Vorschussrechnung

Die Buchung ist eigentlich eine Stornobuchung der Rechnung für den Vorschuss. 

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6. Buchung der gegebenen Vorschüsse

Nach der Erstellung der negativen Vorschussrechnung ist der Stand in der Buchung der gegebenen Vorschüsse ausgeglichen.

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