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Kontrollpunkt - Beschreibung |
In Pantheon (Ja/Nein) |
Link zum Benutzerhandbuch in Pantheon |
Option |
Hinweis |
CS |
WIEDERKÄUERBASIS - RINDER UND SCHAFE |
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CS 1 |
IDENTIFIKATION UND RÜCKVERFOLGBARKEIT |
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CS 1.1 |
Aufzeichnungen über alle eingehenden Bestände einschließlich
GLOBALG.A.P.-Status müssen vorhanden sein.
System zur Sicherstellung, dass alle nicht GLOBALG.A.P.-genehmigten Bestände auf dem Hof für mehr als 28 (Schafe) / 60 (Rinder) Tage gehalten werden. Für Mastrinder gilt eine Übergangszeit von 60 Tagen und für Schafe eine Übergangszeit von 28 Tagen für zugekaufte Bestände, bevor sie zu GLOBALG.A.P.-genehmigten Beständen werden.
Für Milchvieh, wenn die jährliche
Ersetzungsrate höher als 20 % ist, ist eine Übergangszeit von 28 Tagen erforderlich.
Die Übergangszeit muss abgeschlossen sein
bevor Bestände zur Schlachtung geschickt werden. Zugekaufte Rinder müssen durch Dokumentation nachweisen, dass der Gesundheitsstatus und die Absetzzeiten den GLOBALG.A.P.-Anforderungen entsprechen. Kreuzreferenz mit LB 3.2. Kein N/A. |
JA |
In Pantheon Farming haben wir Daten über die Ankunft auf dem Hof auf Tierkarte |
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CS 2 |
ZUCHT UND JUNGBESTAND |
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CS 2.1 |
Der Landwirt soll beschreiben, welche Faktoren
die Wahl der Bullen beeinflussen. Aufzeichnungen über
Geburtsprobleme/Mortalität sollen
ein akzeptables Niveau nachweisen. N/A, wenn
keine Zuchtrinder vorhanden sind. |
JA |
Auf jeder Tierkarte haben wir die Registerkarte Reproduktion, in dieser Registerkarte können wir alle diese Ereignisse aufzeichnen. Link zu Reproduktion auf der Tierkarte für Rinder |
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CS 2.2 |
Visuelle Bewertung der Lammungsbereiche und Unterkünfte. Der Landwirt soll die Lammungsmaßnahmen beschreiben (z. B. Ballen, Unterkünfte usw.). Die Eignung der Rasse soll berücksichtigt werden.
Wo dies nicht praktikabel ist, dürfen nur Schafrassen
verwendet werden, die gut an das Überleben im relevanten Gelände angepasst sind. Weniger gut angepasste Mutterschafe sollen in günstigere
Gebiete verlegt werden. |
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CS 2.3 |
Um die vollständigen immunologischen Vorteile zu erzielen, soll Kolostrum innerhalb von 6 Stunden nach der Geburt an Kälber verfüttert werden.
Fragen Sie den Produzenten, wie er neugeborene Kälber in Bezug auf die Kolostrumaufnahme verwaltet.
Der Landwirt soll die Fütterungspolitik beschreiben. |
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Scannen Sie das Dokument in das Dokumentationssystem in Pantheon. |
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CS 2.4 |
Alle Jungtiere, die weniger als 5 Wochen alt sind, sollen mit einer milchbasierten Diät gefüttert werden. Bewerten Sie die Bestände und bitten Sie den Landwirt, die Absetzpolitik und das Fütterungsregime für Jungtiere zu beschreiben.
Scannen Sie das Dokument in das Dokumentationssystem in Pantheon. |
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CS 2.5 |
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Untersuchen Sie die Unterbringung auf Anbindevorrichtungen und bitten Sie den Landwirt, die Politik zu erklären. N/A nur, wenn keine Zuchtbestände vorhanden sind oder wenn keine Fixierung von Kälbern an einem Ort (z. B. Anbinden) erfolgt. |
CS 2.6 |
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Das Maulkorbtragen soll verboten sein. Untersuchen |
Kälber/Einrichtungen auf Maulkörbe und bitten Sie
die Arbeiter, ihr Bewusstsein zu demonstrieren.
N/A, wenn keine Zuchtbestände und keine
Kälber unter 5 Wochen alt zugekauft wurden.
CS 2.7 |
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Um das Infektionsrisiko für Kuh und Kalb zu minimieren, sollen Innenbereiche für die Geburt sauber und mit geeignetem Einstreu ausgestattet sein. |
CS 2.8
Geburtsboxen sollen über permanente Fixierungsvorrichtungen und
Beleuchtung verfügen, die das Lesen von normalem Zeitungstext ermöglicht. |
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CS 2.9 |
Wird eine ernährungsphysiologisch ausgewogene Diät, die der Entwicklung der Kälber entspricht, gefüttert?
CS 9.10
Kälbermilchersatz soll gemäß den Anweisungen des Herstellers zubereitet
und zu regelmäßigen Zeiten und bei geeigneter Temperatur gefüttert werden. |
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CS 3 |
FUTTER, FUTTERMITTEL |
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CS 3.1 |
Bewerten Sie das Fütterungssystem und den Zustand der Bestände. Wenn der Platz für die Trogfütterung nicht ausreicht, damit alle Bestände gleichzeitig fressen können, soll der Landwirt beschreiben, wie er sicherstellt, dass alle Bestände ihre Ration erhalten.
CS 3.2
Wenn Schafe auf Futterpflanzen geweidet werden, sollte es Hinweise darauf geben, dass der Rücklauf geeignet ist (z. B. Bestände sind sauber und zufrieden). Wenn Schafe nicht auf Futterpflanzen gehalten werden, aber Futterpflanzen verwendet werden, sollte der Landwirt die Politik zum Rücklauf erklären. |
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CS 4 |
UNTERBRINGUNG UND EINRICHTUNGEN |
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CS 4.1 |
Längere Zeiträume (mehr als 7 Tage) der engen Unterbringung sollten verboten sein. |
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Untersuchen Sie die Einrichtungen und wenn Hinweise auf |
Anbinden vorliegen, sollen die Arbeiter/Landwirt die Politik zur Zurückhaltung/Bewegung erklären. |
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CS 4.2 |
Untergebrachte Bestände sollen Zugang zu |
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natürlichem Tageslicht haben. Überprüfen Sie, ob die Unterbringung |
natürliches Tageslicht auf einem Niveau ermöglicht, das das Lesen von normalem Zeitungstext erlaubt.
CS 4.3
Alle Tiere sollen in einem sauberen, trockenen Bereich liegen können.
CS 4.4 |
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Untersuchen Sie im Freien gehaltene Bestände und bewerten Sie, ob ein ausreichender trockener Liegebereich durch ihren Zustand (z. B. schlammige Mäntel usw.) verfügbar ist. Im Sommer soll der Landwirt seine Politik für die Haltung im Freien beschreiben. |
Scannen Sie das Dokument in das Dokumentationssystem in Pantheon.
CS 4.5
Die Unterbringung soll mindestens einmal jährlich durch Entfernen von Mist und anschließendes Druckreinigen gereinigt und desinfiziert werden.
CS 4.6
Die Einrichtungen sollen für den Zweck geeignet |
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und sicher für sowohl Tiere als auch Arbeiter sein. |
Für Rinder (außer für die Kälberaufzucht) sollen diese |
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Einrichtungen eine Rinderfixierung (z. B. Rinderfangstand) beinhalten, und der Fangstand soll einen gut gepflegten festen Boden haben. Wenn kein Fangstand vorhanden ist, soll es eine alternative Möglichkeit zur Fixierung geben (z. B. Führungsfixierung am Ende eines Laufgangs). |
CS 4.7 |
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Es soll Vorkehrungen getroffen werden, um zu vermeiden, dass Rinder extremen Wetterbedingungen und |
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Temperaturen über längere Zeiträume ausgesetzt werden (Unterkünfte sollen bei extremen Bedingungen verfügbar sein, einschließlich Schattenbäume). |
CS 4.8 |
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Schutzkleidung und Schuhe sollen physisch auf dem Hof vorhanden sein und von Besuchern verwendet werden. |
CS 5
HYGIENE
CS 5.1
Der Landwirt soll seine Politik für |
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den Umgang mit übermäßiger Verschmutzung am Punkt der |
Versendung beschreiben. Tiere sollen frei von
übermäßigen Fäkalien sein und vorzugsweise
trocken sein, wenn sie für den Transport zum Schlachthof verladen werden. |
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Feedback vom Schlachthof zur Sauberkeit der Bestände, falls verfügbar, soll aufbewahrt werden. Ein |
Aktionsplan soll erstellt werden, wenn |
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übermäßige Verschmutzung festgestellt wird (z. B. strukturelle |
Elemente oder die Reinigung der Tiere vor der |
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Versendung). |
Scannen Sie das Dokument in das Dokumentationssystem in Pantheon.
CS 5.2
Entwurmungsaufzeichnungen für Haus- und
Arbeitshunde sollen geführt werden.
CS 6
HANDHABUNG
CS 6.1
Das Enthornen von Kälbern soll ausschließlich durch eine physische Methode innerhalb
der ersten 6 Wochen nach der Geburt erfolgen und soll durch die Verabreichung eines
pharmazeutischen Mittels unterstützt werden, das eine lokale
Anästhesie gewährleistet.
Chemische Kauterisation ist verboten. |
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Der Produzent soll die verwendete Methode beschreiben. |
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CS 6.2 |
Keine Hinweise auf kürzlich enthornte
ausgewachsene Rinder. Überprüfen Sie das Medikamentenbuch auf |
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Hinweise und Rechtfertigung der Behandlung |
(z. B. Anästhetikum/Tierarztrechnung). |
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JA |
In Pantheon haben wir das Modul
Viehwirtschaft
-Tierärztliches Journal
CS 6.3
Der Landwirt soll die Inspektionsroutine beschreiben
und die Angemessenheit verschiedener
Situationen bewerten. Bestände sollen regelmäßig inspiziert
werden, mit einer Häufigkeit, die der
Klasse der Bestände angemessen ist. Als Richtlinie: zweimal täglich, wenn |
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Bestände untergebracht sind, und einmal täglich, wenn |
sie draußen sind, außer wenn Umstände
(z. B. die Beschaffenheit des Geländes) dies nicht zulassen.
In solchen Fällen mindestens einmal wöchentlich,
außer bei außergewöhnlich extensiven Außenbedingungen. |
CS 6.4 |
Eignung der Rasse, Zustand der Bestände, lokale Wetterbedingungen und verfügbare Unterkünfte sollen berücksichtigt werden. Wenn Bestände |
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schlecht an das Gelände angepasst sind, sollen sie in günstigere Gebiete verlegt werden, um |
ihr Wohlbefinden zu gewährleisten, oder mit
zusätzlichen Unterkünften ausgestattet werden, falls keine geeigneten natürlichen Unterkünfte (z. B.
Hecken und Bäume) vorhanden sind, um sie vor
schlechtem Wetter zu schützen.
CS 6.5
Rindergruppen sollen in sozialen
Gruppierungen gehalten werden, die dem Geschlecht, der Größe,
den Ernährungsanforderungen und dem Entwicklungsstand
entsprechen.
CS 6.6
Geschlechtsreife und aktive junge Männchen |
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sollen nicht mit Weibchen gemischt werden, es sei denn, |
die Zucht ist geplant.
local weather conditions and available
shelter shall be considered. If stock are
poorly adapted to the terrain, they shall
be moved to more favorable areas to
safeguard their welfare, or provided with
additional shelter in the absence of
appropriate natural sheltering (e.g.
hedges and trees) to protect them from
inclement weather. |
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CS 6.5 |
Cattle groups shall be kept in social
groupings appropriate to sex, size,
nutritional requirement and stage of
development |
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CS 6.6 |
Sexually mature and active young males
shall not be mixed with females unless
breeding is planned. |
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