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Avansi po 5. členu Navodila (UL RS 106/01, str. 11208)

Avansi po 5. členu Navodila (UL RS 106/01, str. 11208)

Avansi po 5. členu Navodila (UL RS 106/01, str. 11208)

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In Übereinstimmung mit Punkt 5 der Anleitung zur Durchführung des 41. Artikels des Gesetzes über die Ausführung des Haushalts der Republik Slowenien für die Jahre 2002 und 2003 - ZIPRS0203 (UL RS 106/01, Seite 11208) wird für Waren oder Dienstleistungen, für die ein Vorschuss vor dem 1.1.2002 erhalten wurde, die Steuer nach den vor diesem Datum geltenden Sätzen (also 19 und 8 %) berechnet.

1. Waren, die im Jahr 2002 verkauft wurden, wurden vollständig mit einem Vorschuss im Jahr 2001 bezahlt

1. In einem solchen Fall muss die ausgestellte Rechnung vollständig mit dem zuvor gültigen Steuersatz ausgestellt werden.

2. Nach dem üblichen Verfahren verknüpfen wir die Rechnung mit dem Vorschuss.

3. Der Umsatz aus dieser Rechnung wird ausgewiesen:

  • in dem Buch der ausgestellten Rechnungen mit den alten Steuersätzen (mit der Bezeichnung "USt vor 1.1.2002")
  • und in dem Buch der erhaltenen Vorschüsse in negativem Betrag (Buch mit der Bezeichnung "USt vor 1.1.2002")

4. In der USt-Voranmeldung wird die so berechnete Steuer nicht ausgewiesen, da sie bereits im Jahr 2001 bezahlt wurde. Daher wird diese berechnete Steuer selbstverständlich auch nicht in der Spezifikation der USt-Voranmeldung ausgewiesen.

2. Waren, die im Jahr 2002 verkauft wurden, wurden teilweise mit einem Vorschuss im Jahr 2001 bezahlt

1. In einem solchen Fall muss in der ausgestellten Rechnung angegeben werden, wie viel Ware mit dem alten und wie viel mit dem neuen Steuersatz ausgegeben wurde. Daher sind mindestens zwei Positionen in der ausgestellten Rechnung erforderlich, wobei jede in ein anderes Buch der ausgestellten Rechnungen gehört. Die ausgestellte Rechnung kann am einfachsten wie im folgenden Beispiel erstellt werden:

Beispiel:

Der Käufer überweist uns am 18.12.2001 einen Vorschuss in Höhe von 119.000 SIT, davon Steuer nach dem Satz von 19 % 19.000 SIT.

Am 18.01.2002 stellen wir dem Käufer eine Rechnung über Waren in Höhe von 200.000 SIT ohne USt aus.

Wie?

  • Wir geben die Position der ausgestellten Rechnung in Höhe von 200.000 SIT ein, Steuersatz 20 % (B2), insgesamt zur Zahlung 220.000 SIT. Die Ausstellung ist erforderlich für die korrekte Lagerbuchführung.
  • Wir geben die Stornierung der ausgestellten Rechnung für den Betrag des erhaltenen Vorschusses von 119.000 SIT ein, den wir in den Betrag zur Zahlung eingeben. Wir verwenden den neuen Steuersatz (B2). Wir verwenden die Identität des Dienstleistungstyps.
  • Wir geben die Position der Rechnung mit positivem Wert des Vorschusses von 119.000 SIT ein. Wir verwenden den zuvor gültigen Steuersatz (B9). Wir verwenden die Identität des Dienstleistungstyps.

19067.gif

Auf der Rechnung können wir daher die korrekten Grundlagen und Steuersätze ausweisen:

19068.gif

2. Nach dem üblichen Verfahren verknüpfen wir die Rechnung mit dem Vorschuss.

3. Der Umsatz aus einer solchen Rechnung wird ausgewiesen:

  • im Buch der ausgestellten Rechnungen:
    • teilweise im neuen Buch der ausgestellten Rechnungen mit einem Gesamtwert von 121.000 SIT, davon USt 20.166,67
    • teilweise im Buch der ausgestellten Rechnungen mit den alten Steuersätzen (mit der Bezeichnung "USt vor 1.1.2002") mit einem Gesamtwert von 119.000 SIT, davon USt 19.000 SIT
  • und im Buch der erhaltenen Vorschüsse in negativem Betrag (Buch mit der Bezeichnung "USt vor 1.1.2002")

4. In der USt-Voranmeldung wird nur die Steuer ausgewiesen, die nach den neuen Sätzen berechnet wurde (in unserem Fall 20.166,67 SIT). Für den avansierten Teil der Zahlung wird die Steuer nicht ausgewiesen, da sie bereits im Jahr 2001 bezahlt wurde. Daher wird diese berechnete Steuer nach den alten Sätzen selbstverständlich auch nicht in der Spezifikation der USt-Voranmeldung ausgewiesen.

 



 

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