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Ausgezahlte Differenz zum Mindestgehalt

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Gemäß dem Gesetz über die Regelung des Mindestgehalts (Amtsblatt RS, Nr. 13/2010) wird die Differenz zum Mindestgehalt für diejenigen Arbeitnehmer bewertet, die ein Gehalt unter dem festgelegten Mindestgehalt erhalten haben. Bei der Berechnung des Mindestgehalts müssen wir trennen:

  • Ausgezahlt die Differenz zum Mindestgehalt, die tatsächlich ausgezahlt wird (wie reguläre Arbeit) zur Differenz zum Mindestgehalt und
  • Berechnet die Differenz zum Mindestgehalt gemäß der Verordnung über den Inhalt und die Form der Berechnung und die Einreichung bei der Steuerorganisation (Amtsblatt 109/2010), wo die Beiträge berechnet und ausgezahlt werden.
    • Beide Beiträge für den Elternschutz (VOM Gehalt, das der Arbeitnehmer zahlt und ZUM Gehalt, das der Arbeitgeber zahlt),
    • Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung (VOM/ZUM Gehalt, das der Arbeitgeber zahlt) und
    • beide Beiträge zur Arbeitslosigkeit (VOM Gehalt, das der Arbeitnehmer zahlt und ZUM Gehalt, das der Arbeitgeber zahlt)

Ab dem 01.01.2015 wird gemäß Artikel 410 des ZPIZ-2 die niedrigste Basis für die Zahlung des Beitrags zur sozialen Sicherheit eingeführt, die sich bis zum Jahr 2021 ändern wird.

Falls die Mindestbasis für den Beitrag von dem Mindestgehalt abweicht, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Gehalt bis zur Mindesthöhe sichern, wie bisher, und die soziale Sicherheit auf die Mindestbasis berechnen, die im Zahlungszeitraum ab dem 01.02.2018 878,55 EUR beträgt.

  • Vom 01.01.2015 bis 28.02.2015 galt eine Mindestbasis für die Beitragszahlung von 792,05 EUR.
  • Vom 01.03.2015 bis 28.02.2016 galt eine Mindestbasis für die Beitragszahlung von 800,93 EUR.
  • Vom 01.03.2016 bis 28.02.2017 galt eine Mindestbasis für die Beitragszahlung von 809,06 EUR.
  • Vom 01.03.2017 bis 30.11.2017 galt eine Mindestbasis für die Beitragszahlung von 824,02 EUR.
  • Vom 01.12.2017 bis 31.01.2018 galt eine Mindestbasis für die Beitragszahlung von 855,72 EUR.
  • Ab dem 01.02.2018 gilt, dass die Mindestbasis für die Beitragszahlung 878,55 EUR beträgt.

http://www.fu.gov.si/davki_in_druge_dajatve/podrocja/prispevki_za_socialno_varnost/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4359&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=fd49d8e4e07701879087adc5ea2b33d2

Für die korrekte Berechnung für die Arbeitnehmer und damit das Programm automatisch den Verdientyp für die Differenz zum Mindestgehalt oder zur Basis hinzufügt, ist es notwendig, die folgenden Einstellungen zu haben:

Damit die automatische Berechnung des Mindestgehalts und der Basis für die Beitragszahlung funktioniert, ist es entscheidend, dass wir alle vier Verdientypen IRM, RMO, RDR und RDI korrekt eingestellt haben, unabhängig davon, ob bestimmte ET nicht in die Zahlung kommen. In der Basis müssen wir alle vier ET eingestellt haben, mit den unten gezeigten Einstellungen. 

Vom Mindestgehalt wurden abgezogen: 

  • Bonus für Nachtarbeit
  • Bonus für Sonntagsarbeit
  • Bonus für Arbeit an Feiertagen und gesetzlichen freien Tagen 

 

1. Verdientypenregister

Im Verdientypenregister müssen wir die folgenden ET für die Differenz zum Mindestgehalt festlegen:

  • Verdientyp IRM für die Zahlung der Differenz zum Mindestgehalt (wie reguläre Arbeit), bei der wir alle Beiträge zahlen.

Der Code im Feld Verdientyp kann beliebig benannt werden. Wir können Verdientypen über Registerübertragung – Verdientypen

 

 

Neue ET ab dem 01.01.2015 (Artikel 410 des ZPIZ-2)

  • Verdientyp RMO für die Differenz zwischen Mindestgehalt und Mindestbasis, bei der wir von der Differenz alle Beiträge zur sozialen Sicherheit zahlen, wobei die Arbeitnehmerbeiträge für PIZ und ZZ vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Dieser ET wird für die Gehaltszahlung ab dem 01.01.2015 zur Berechnung der Differenz zur Mindestbasis verwendet. 

 

 

  • Verdientyp RDI für berechnete Differenz zum Mindestgehalt, bei der wir alle Beiträge zur sozialen Sicherheit zahlen, wobei die Arbeitnehmerbeiträge für PIZ und ZZ vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Dieser ET wird in einem Fall verwendet, wenn die Differenz zum Mindestgehalt aufgrund der Abwesenheit des Arbeitnehmers (Krankheit bis zu 30 Tagen, z.B.) entsteht. 

 

  • Verdientyp RDR für Rückerstattung und berechnete Differenz zum Mindestgehalt, bei der wir alle Beiträge bis zur Differenz zum Mindestgehalt zurückerstatten. Dieser ET wird in einem Fall verwendet, wenn die Differenz aufgrund der Abwesenheit des Arbeitnehmers (Krankheit über 30 Tage, z.B.) entsteht und sich von RDI in der Zahlungsreihenfolge unterscheidet: BR und Abwesenheitstyp: Krankheitsurlaub über 30 Tage

 

In der Datenbank sind die gleichen Verdientypen mit den gleichen Einstellungen für die Differenz zum Mindestgehalt nur einmal eingegeben. Z.B.: In der Datenbank kann der gleiche Verdientyp mit einem anderen Code, aber mit den gleichen Einstellungen wie RMO nicht existieren, da dies zu einer Duplizierung in der Berechnung führen würde.

Für RM und RD Arbeitsart überprüfen Vordefinierte Arbeitsarten!  

Wir können Arbeitsarten über Übertragungsregister – Arbeitsarten.

Falls in der Datenbank der Beitrag D8 für ZZfehlt, müssen wir ihn wie auf dem Bild unten einstellen.   

 

2. Administrationspanel

Im Administrationspanel | … | Gehaltsabrechnung müssen wir den Prüfer Auszahlung der Differenz zum Mindestgehalt auswählen und den Verdientyp festlegen, über den wir die Differenz zum Mindestgehalt auszahlen werden. In unserem Fall ist dies IRM. 

 

Neu ab dem 01.01.2015 (Artikel 410 des ZPIZ-2)

Im Administrationspanel | … | Gehaltsabrechnung | Benutzerdefiniertes Feld | Durchschnittsgehälter im Feld Faktor 15 (es muss im Faktor 15 und nicht in einem anderen sein), der für die Mindestbasis zur Berechnung der Beiträge reserviert ist, geben wir ein Mindestbasisein, sodass im Durchschnittsgehälterregister eine neue Spalte angezeigt wird, in die wir die Mindestbasis eingeben.

 

3. Durchschnittsgehälter

In Durchschnittsgehälter für den Berechnungszeitraum sind Mindest-, Durchschnittsgehalt und erforderliche Stunden/Monat eingetragen.  

Neu ab dem 01.01.2015 (Artikel 410 des ZPIZ-2)

Für Zahlungen nach dem 01.03.2016 gilt, dass die Mindestbasis für den Beitrag.

Mindestbasis im Zahlungszeitraum ab dem 01.03.2016 beträgt 809,06 EUR, was sich ändert. Die Informationsmonate repräsentieren den Berechnungszeitraum, was bedeutet, dass wir für den Zeitraum 2019-09, den wir im Oktober auszahlen, die korrekte Mindestbasis festlegen.

​Die Mindestbasis, falls Sie sie im Durchschnittsgehälter (Feld Faktor 15) geöffnet haben, wird ebenfalls vom FTP-Server übertragen.

https://www.fu.gov.si/davki_in_druge_dajatve/podrocja/prispevki_za_socialno_varnost/osnove_za_placilo_ter_zneski_prispevkov_za_socialno_varnost/#c6859 

 

4. Gehaltsabrechnungsberechnung

Bei der Vorbereitung der Gehaltsabrechnung Überschrift bestätigen wir den Prüfer Differenz zum Mindestgehalt und starten die Berechnung, bei der das Programm geeignete Verdientypen für die Differenz zum Mindestgehalt oder zur Basis hinzufügt.

 

5. Beispiele für Berechnungen

Im Folgenden zeigen wir verschiedene Beispiele für die Berechnung der Differenz zum Mindestgehalt:

 


 

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