Intrastat-Berichte müssen von Unternehmen eingereicht werden, die einen Wertschwellenwert erreicht haben. Bestimmte zusätzliche Informationen müssen auch von Einrichtungen bereitgestellt werden, die einen speziellen Schwellenwert überschreiten.
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Der Schwellenwert für die Einbeziehung ist ein festgelegter Wert von Waren, die in den letzten 12 Monaten versandt oder angekommen sind. Unternehmen, die diesen Schwellenwert überschreiten, sind verpflichtet, an Intrastat zu berichten. Es gibt einen unterschiedlichen Schwellenwert für Versendungen (Waren, die an andere EU-Mitgliedstaaten gesendet werden) und Ankünfte (Waren, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten empfangen werden). Der Schwellenwert ändert sich jedes Jahr: Im Jahr 2007 betrug der Schwellenwert für Slowenien 85.000 EUR für Ankünfte und 200.000 EUR für Versendungen. |
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Der spezielle Schwellenwert ist der Wert von Waren, die in den letzten 12 Monaten versandt oder angekommen sind. Unternehmen, die diesen Wert überschreiten, müssen auch Informationen in den Abschnitten R9, R11 und R19 bereitstellen. Der Schwellenwert ändert sich jedes Jahr: Im Jahr 2007 betrug der Schwellenwert für Slowenien 3.000.000 EUR für Ankünfte und 9.000.000 EUR für Versendungen. |
Unternehmen, die verpflichtet sind, diese Informationen bereitzustellen, müssen dies monatlich tun. Der Berichtszeitraum ist der Kalendermonat, in dem die Mehrwertsteuer auf die zu berichtenden Waren fällig wird. Bei in mehreren Teilen versandten Waren immer für den Monat der letzten Sendung berichten.
Der Bericht muss bis zum 15. des laufenden Monats für den Vormonat eingereicht werden.
Erforderliche Einstellungen und eine Beschreibung der Daten im Intrastat-Formular
Um erfolgreich mit der Berichterstattung von Daten für Intrastat zu beginnen, müssen folgende Punkte definiert werden:
1. Dokumenttypen-Einstellungen - Intrastat
Die Standardwerte für die Erstellung eines neuen Intrastat-Berichts sind in den Dokumenttypen einstellungen definiert. Sie benötigen mindestens einen Dokumenttyp für erhaltene Rechnungen und mindestens einen Dokumenttyp für ausgestellte Rechnungen.
2. Ausgestellte und erhaltene Rechnungen
Geben Sie Rechnungen für den Import und Export von Waren wie gewohnt ein. Der Intrastat-Bericht soll alle Warenbewegungen umfassen, bei denen der Hauptsitz des Lieferanten oder Kunden in einem EU-Land liegt (siehe Länder register.)
Bewegungen, die Teil von drei Parteien-Transaktionen sind, sind nicht im Bericht enthalten.
2 - Vermittler von Waren.
Wenn Sie versuchen, Rechnungen hinzuzufügen, bei denen Sie als Vermittler in einer drei Parteien-Transaktion fungieren, gibt das Programm einen Fehler zurück (siehe Es muss kein Intrastat-Bericht vom Vermittler in dreieckigen Transaktionen eingereicht werden.)
3. Erstellung eines Intrastat-Berichts
Ein separater Bericht wird für ausgestellte und erhaltene Rechnungen erstellt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Bericht zu erstellen:
Für eine detaillierte Beschreibung der Intrastat-Formulare siehe:
4. Einreichung eines Intrastat-Berichts
Vollständige Informationen zur Berichterstattung an Intrastat und andere nützliche Informationen:
http://intrastat-surs.gov.si
Die Website des Statistischen Amtes der Republik Slowenien:
http://www.stat.si/intrastat.asp
Eine Liste von Zollunterlagen und deren Gültigkeit:
http://intrastat-surs.gov.si.
Diese sind:
- Berichte in Papierform. Ein Papierbericht kann erstellt werden, indem Sie auf das
Symbol klicken (siehe Taskleiste).
- Berichterstattung über das Internet: In diesem Fall werden die Informationen manuell eingegeben (kopiert). Sie können auch Formulare einsehen, die über das X.400-Berichtssystem eingereicht wurden (siehe unten)
- Verwendung des X.400-Berichtssystems (für detaillierte Informationen siehe http://intrastat-surs.gov.si/sporocila.html). Zuerst müssen Sie: